Bürgerpreis

Bürgerpreis 2026

des Landkreises Miltenberg und der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg

Dieser Preis wird zweijährig ausgelobt und würdigt Träger von Projekten und Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements, die den Landkreis Miltenberg besonders lebens- und liebenswert machen.

Bewerben können sich Gruppen, Initiativen, Vereine, Unternehmen und Schulen aus dem Landkreis.

Wichtig ist, dass die Projekte über die originäre Vereinsarbeit, die unternehmerische Tätigkeit oder die schulische Arbeit hinaus das gesellschaftliche Leben bereichern.

Zusätzlich wird in diesem Jahr ein Sonderpreis zum Thema „Demographischen Wandel gestalten“ vergeben.

Einzelpersonen werden nicht ausgezeichnet. Eine Teilnahme ist kostenlos und ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Service-Kontakt

Fachstelle bürgerschaftliches Engagement

Tel: 09371 501-142

E-Mail: ehrenamt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Folgende Fragestellungen fließen in die Beurteilung der Projekte durch die Bürgerpreis-Jury ein:

Bürgerpreis 2026
  • Wie innovativ und nachahmenswert ist die Projektidee?
  • Wie stark orientiert sich das Projekt an den Herausforderungen der Gesellschaft?
  • Wie nützlich und adaptierbar ist das Engagement auch für andere Bereiche des Ehrenamtes?
  • Welchen Beitrag leistet das Projekt für die Verbesserung der Lebensqualität?
  • Inwieweit werden die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe durch das Projekt gefördert?
  • Wie wirkungsvoll und dauerhaft ist das Projekt angelegt?
  • Inwieweit berücksichtigt das Projekt die Aspekte der Nachhaltigkeit?

Der Bürgerpreis wird ausgelobt vom Landkreis Miltenberg und der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg für den Landkreis Miltenberg. Die Stiftung stellt hierfür Preisgelder im Gesamtwert von 11.000 Euro bereit. Die Preisgelder sind für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Entscheidungen über eine Nichtprämierung werden nicht begründet, ein Rechtsanspruch auf Prämierung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungen können ausschließlich über das Online-Formular erfolgen. Dieses wird Ihnen hier ab 04.Mai 2026 zur Verfügung gestellt. Bewerbungsschluss ist Dienstag, 30. Juni 2026.

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