Bürgerinformationen
zum Kreistag
Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Im Landkreis Miltenberg gibt es 60 Kreistagsmitglieder. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbstständigen Erledigung übertragen hat.
Folgende Parteien und Gruppierungen sind im Kreistag Miltenberg der Amtsperiode 2026 bis 2032 vertreten: CSU, FREIE WÄHLER, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Neue MITTE, FDP, ÖDP/BLU und Die Linke.
Gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages bilden die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen Fraktionen, sofern sie so stark sind, dass sie mindestens drei Sitze im Kreistag innehaben. Von den einzelnen Fraktionen werden folgende Mitglieder des Kreistages zu Vorsitzenden bzw. Stellvertretern benannt:
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