Schuleingangsuntersuchung findet ein Jahr früher statt
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Schuleingangsuntersuchung reformiert wurde und nun ein Jahr früher stattfindet. Wichtig ist nun weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das überarbeitete, erfolgreich erprobte Konzept wird im Landkreis Miltenberg, beginnend im Juni 2026, als „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Derzeit findet die Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn statt. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit aber nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt. Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, diese Vorläuferfähigkeiten zu üben.
Das neue rSEU-Konzept umfasst zwei wesentliche Aspekte: Das ist zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums um die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen). Zum anderen wird der Untersuchungszeitpunkt um ein Jahr vorverlegt. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen vier und fünf Jahre alt. Am Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts.
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt gezielt gefördert werden, was betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern kann. Es geht also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Die rSEU ersetzt nicht die regulären Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt. Diese sind nach wir vor wahrzunehmen, eine Bescheinigung über die zuletzt fällige U-Untersuchung (U8 oder U9) ist bei der Vorstellung im Gesundheitsamt vorzulegen.
Ab dem Sommer 2026 werden die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Einladung erfolgt nach Alter gestaffelt. Während der Umstellungsphase werden noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden können. Das Untersuchungsschema wird jedoch für alle Kinder gleich sein. Die entsprechende Einladung mit weiterführenden Informationen zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Gesundheitsamtes unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/gesundheit/schuleingangsuntersuchung.html zu finden.