Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung findet verpflichtend für alle Kinder in den zwei Jahren vor Aufnahme in die erste Klasse einer Grundschule bzw. Grundschulstufe eines Förderzentrums statt. Die Untersuchung soll zeigen, ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besondere Förderung und Unterstützung benötigt.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Einladung dazu erfolgt schriftlich durch das Gesundheitsamt.
Sie betrifft sowohl Kinder, die zurückgestellt werden sollen, als auch Kinder, die den Einschulungskorridor (6. Geburtstag zwischen dem 01. Juli und 30. September) nutzen wollen.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-512
E-Mail: jugendgesundheit@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Unser Untersuchungsprogramm der Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Screening durch Fachkräfte der Sozialmedizin mit:
- einer Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte
- einer Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen
- einer Erhebung des Impfstatus und einer Impfberatung
- einem Seh- und Hörtest
- einem standardisierten Sprach- und Motorikscreening
Bei Sprachauffälligkeiten kann eine Vorstellung zum logopädischen Sprechtag im Gesundheitsamt angeboten werden.
Eine anschließende schulärztliche Untersuchung durch Ärzte des Gesundheitsamtes ist auf jeden Fall erforderlich, wenn bei Ihrem Kind die letzte altersgemäße Früherkennungsuntersuchung (U8 im Alter von 46-48 Monaten bzw. U9 im Alter von 60-64 Monaten) versäumt wurde.
Ergeben sich beim Schuleingangsscreening, der U8 oder U9 Auffälligkeiten oder besteht der Wunsch einer Beratung im Rahmen einer Rückstellung oder chronischen Erkrankungen, wird ebenfalls eine schulärztliche Untersuchung angeboten.
Über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung wird eine Bestätigung ausgehändigt. Diese muss der Schule bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
Impfbuch, Vorsorgeheft. Der zugesandte Elternfragebogen ist online auszufüllen oder ausgefüllt mitzubringen.
Wichtige Hinweise:
- Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, nachdem Sie eine Einladung erhalten haben.
- Bitte begleiten Sie Ihr Kind zur Untersuchung. Sind Sie in begründeten Ausnahmefällen verhindert, benötigen wir eine formlose Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises.
- Damit sich Ihr Kind während der Untersuchung gut konzentrieren kann, bitten wir, keine weiteren Begleitpersonen mitzubringen.
- Sollten Sie oder Ihr Kind krank sein, bleiben Sie bitte zu Hause und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Bitte denken Sie daran Ihren vereinbarten Termin zu stornieren, auch wenn Sie diesen aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können.
- Die Untersuchung findet ausschließlich im Gesundheitsamt Miltenberg, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg statt.
- So finden Sie uns: Lageplan
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Einladung.
Gesetzliche Grundlagen:
- 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG): verpflichtende Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung
- 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG): verpflichtende Vorlage eines Nachweises über die durchgeführte letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung, Vorlage vorhandener Impfausweise, Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung
- Art 11 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG): Meldung der Teilnahme an die Schule bzw. Meldung der Nicht-Teilnahme an das Jugendamt
- 14 der Meldedatenverordnung (MeldDV)