Pflegebedarfsplanung, Investitionskostenförderung
Der Landkreis stellt den Bedarf an ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, v.a. im Bereich der Altenpflege fest.
Aufgabe des Landkreises ist auch die Investitionskostenförderung für bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen, sofern die rechtlichen Vorgaben hierfür erfüllt sind.