Personenstandswesen
Der Sachbereich Personenstandswesen ist zuständig für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Namensänderungen, Standesamtsaufsicht, sowie das Pass- und Meldewesen (Fachaufsicht).
Service-Kontakt
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Aufgaben und Dienstleistungen
Der Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
1. Einbürgerung: Was ist das?
Eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhält die deutsche Staatsangehörigkeit und wird damit deutsch.
Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden.
Die Einbürgerung wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde abgeschlossen.
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Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
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2. Einbürgerung: Wie geht das?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Erst dann lohnt sich ein Antrag. Hierfür können Sie den „Quick-Check“ des Bundes nutzen.
Wann ist eine Einbürgerung möglich?
In der Regel muss jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:
- Zeit: Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
- Identität: Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
- Aufenthalt: Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Geld: Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sprache: Sie haben nachweislich ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Wissen: Sie haben nachweislich ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Regeln und Werte: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Geschichte: Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Keine Straftaten: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden bzw. haben keine anhängigen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren.
Wann ist eine Einbürgerung nicht möglich?
Es gibt Gründe, warum Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen können. Diese sind unter anderem:
- Gegen den Staat: Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
- Frühere Meinungen: Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
- Gleichberechtigung: Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Ehe mit mehreren Personen: Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“). Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird nach Antragseingang prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.
Besondere Situationen
Manchmal gibt es Ausnahmen oder andere Regeln. Das ist zum Beispiel so, wenn:
- Sie und Ihre Familie sich zusammen einbürgern lassen möchten.
- Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau schon die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
- Sie keine Staatsangehörigkeit haben (staatenlos sind).
Haben Sie eine besondere Situation? Dann fragen Sie bitte direkt per E-Mail bei uns nach.
3. Wie stelle ich einen Antrag?
Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag.
Bearbeitungsgebühr: 255,00 € (auch die Rücknahme bzw. Ablehnung eines Antrages sind kostenpflichtig)
Bearbeitungsgebühr für miteinzubürgernde Kinder bis zum 16. Lebensjahr: 51,00 €
Den Einbürgerungsantrag stellen Sie, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Miltenberg haben, beim Landratsamt Miltenberg.
Für die Antragstellung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Antragstellung online (Link siehe unter „Formulare“)
- Antragstellung in Papierform
Hinweis zum Onlineformular:
Wir weisen darauf hin, dass Sie innerhalb weniger Tage eine Bestätigungsmail mit den Kontaktdaten der Behörde und weiteren Informationen zur eigentlichen Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages erhalten. Mit dieser E-Mail wird Ihnen zudem ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt, bei dem Sie alle erforderlichen Dokumente im Original vorlegen und eine Reihe von Erklärungen abgeben müssen.
Hinweis zur Antragstellung in Papierform:
Um Ihnen die Antragsunterlagen in Papierform zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:
- Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)
- Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?
nachgewiesen u.a. durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief)
oder
- Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1
3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?
nachgewiesen durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
- Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest
Der Antrag in Papierform ist nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich beim Landratsamt Miltenberg abzugeben.
Wichtig:
Ehrlichkeit ist Pflicht
Sie müssen bei Ihrem Antrag absolut ehrlich sein.
Sie können für 10 Jahre nicht eingebürgert werden, wenn Sie
- bei Ihrem Antrag lügen.
- falsche Informationen angeben.
- wichtige Informationen weglassen.
- jemanden bestechen oder bedrohen, um den deutschen Pass zu bekommen.
4. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nachdem Sie Ihren Antrag persönlich gestellt haben passiert Folgendes:
- Beginn der Bearbeitung und Prüfung inkl. Einholung von Stellungnahmen verschiedener Behörden um Ausschlussgründe gegen die Einbürgerung ausräumen zu können
Sobald die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags abgeschlossen ist bzw. noch weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich sind, erhalten Sie sofort eine schriftliche Mitteilung.
Wenn alle Unterlagen für die Einbürgerung vorliegen und alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde persönlich beim Landratsamt Miltenberg. Hierzu wird nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende Vorladung samt Kostenrechnung (Gebühr 255,00 €) an Sie versandt. Ab Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Sollten Ausschlussgründe gegen die Einbürgerung vorliegen, werden Sie entsprechend informiert.
5. Aktuelle Wartezeit
Die aktuelle Wartezeit für einen Termin zur persönlichen Vorsprache beim Landratsamt Miltenberg beträgt derzeit ca. 3-5 Monate. Die Bearbeitungszeit des Einbürgerungsverfahrens nimmt ebenfalls mehrere Monate Zeit in Anspruch.
Die derzeitige Wartezeit ist eine direkte Folge der eingetretenen, rechtlichen Änderungen, welche den Prüfungsaufwand deutlich erhöht und die Bearbeitungszeit erheblich verlängert haben.
Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Gleichbehandlung keine individuellen Verfahren vorziehen können.
Uns ist bewusst, dass die lange Wartezeit für Sie eine Belastung darstellt. Leider lässt sich diese auf Grund der beschriebenen Umstände derzeit nicht verkürzen.
Wir können keine Auskunft zum Bearbeitungsstand geben. Bitte senden Sie keine Anfragen, Beschwerden oder Mahnungen.
6. Besondere Themen
Bestätigung einer erfolgten Einbürgerung:
Bei Verlust Ihrer Einbürgerungsurkunde, können Sie eine Bestätigung Ihrer Einbürgerung beantragen. Eine Kopie bzw. Zweitausfertigung der Urkunde ist nicht möglich. Bearbeitungsgebühr: 51,00 €
Wir benötigen von Ihnen:
- formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
- Scan bzw. Kopie Ihres Personalausweises
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Kopien aus der Einbürgerungsakte
Sie können Kopien aus Ihrer Einbürgerungsakte anfordern. Die Kostenfestsetzung erfolgt nach dem Bayerischen Kostengesetz.
Wir benötigen von Ihnen:
- formloser schriftlicher Antrag auf Kopien aus Ihrer Einbürgerungsakte (mit Angabe des Dokuments)
- Scan bzw. Kopie Ihres Personalausweises
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Ausstellung einer Negativbescheinigung / Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Bearbeitungsgebühr: 30,00 €
Wir benötigen von Ihnen:
- formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Negativbescheinigung
- Scan bzw. Kopie Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| B - C | 09371 501-138 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| D - J | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| K - P | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| Q - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Formulare
Antrag auf Anspruchseinbürgerung - Online-Antrag
Antrag auf Ermessenseinbürgerung- Online-Antrag
- Beratung der Gemeinden in ausweis-, pass- und melderechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidungen über Widersprüche
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
- Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
- im Anschluss an die Einbürgerung
- Familiennamen mit "ss" oder "ß"
- aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist
Familiennamensänderung: bis zu 1.500 Euro
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Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A - M | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| N - Z | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
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Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
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| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| B - C | 09371 501-138 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| D - J | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| K - P | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| Q - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg.
Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind beispielsweise:
- Beratung der Standesbeamten
- Fortführung der Personenstandeszweitbücher / Sicherungsregister
- Ausländisches Namensrecht
- Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
- Legalisation/Apostille deutscher Personenstandsurkunden