Personenstandswesen
Der Sachbereich Personenstandswesen ist zuständig für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Namensänderungen, Standesamtsaufsicht, sowie das Pass- und Meldewesen (Fachaufsicht).
Service-Kontakt
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Aufgaben und Dienstleistungen
Einbürgerungen
Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Wegen der vielfältigen Fallgestaltung und unterschiedlichen Einbürgerungserfordernissen ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.
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Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
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Hinweise zur Antragstellung
Um Ihnen die Antragsunterlagen zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:
1. Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)
2. Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?
nachgewiesen u.a. durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
- Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1
3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?
nachgewiesen durch:
- deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
- Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest
| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| B - C | 09371 501-138 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| D - J | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| K - P | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| Q - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Formulare
Antrag auf Anspruchseinbürgerung - Online-Antrag
Antrag auf Ermessenseinbürgerung- Online-Antrag
Pass- und Meldewesen
- Beratung der Gemeinden in ausweis-, pass- und melderechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidungen über Widersprüche
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
Namensänderungen
Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
- Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
- im Anschluss an die Einbürgerung
- Familiennamen mit "ss" oder "ß"
- aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist
Familiennamensänderung: bis zu 1.500 Euro
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| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A - M | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| N - Z | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Staatsangehörigkeit
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
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| Buchstabe: | Telefon: | E-Mail: |
|---|---|---|
| A | 09371 501-111 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| B - C | 09371 501-138 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| D - J | 09371 501-139 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| K - P | 09371 501-110 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
| Q - Z | 09371 501-114 | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de |
Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg.
Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind beispielsweise:
- Beratung der Standesbeamten
- Fortführung der Personenstandeszweitbücher / Sicherungsregister
- Ausländisches Namensrecht
- Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
- Legalisation/Apostille deutscher Personenstandsurkunden