Artenschutz

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E-Mail: naturschutz@lra-mil.de

Aufgrund eines bestätigten Nutztierrisses am 5. September 2025 in Mönchberg hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Förderkulisse für Herdenschutzzäune im Rahmen der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ erweitert. Von der Ausweisung betroffen sind die Gemeinden Mönchberg, Röllbach, Stadtprozelten, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Wörth am Main, Elsenfeld, Erlenbach am Main, Eschau, Großheubach, Hausen, Kleinwallstadt, und Klingenberg am Main. Die Abgrenzung der Förderkulisse kann auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt eingesehen werden:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/herdenschutz/herdenschutz_wolf/index.htm?lang=de

Das ausgewiesene Ereignisgebiet bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 2026 bestehen. Anträge auf Förderung von Herdenschutzzäunen müssen vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt eingereicht werden. Die Förderung von Herdenschutzhunden einschließlich Zubehör kann ausschließlich über das Online-Antragsverfahren beantragt werden.
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten stellt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter folgendem Link bereit:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-herdenschutz-wolf/index.html

In Gemeinden außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete sind Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse nicht an zuvor umgesetzte Präventionsmaßnahmen, wie beispielsweise wolfsabweisende Zäune, gebunden. Seit dem letzten bestätigten Ereignis am 5. September 2025 in Mönchberg liegen dem Landratsamt Miltenberg sowie dem Landesamt für Umwelt keine weiteren bestätigten Wolfsnachweise im Landkreis Miltenberg vor.

Ziel ist die Erhaltung, Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Artenvielfalt in unserer Natur erhalten bleibt. Artenschutz- und -hilfsmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Die Naturschutzbehörde führt verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung geschützter Tier- und Pflanzenarten im Landkreis durch, etwa für Steinkauz, Fledermäuse, Biber, Ackerwildkräuter, Orchideen.

Artenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen auch alltägliche Situationen, beispielsweise das Hornissennest am Haus oder der Maulwurf im Garten. Der Artenschutz ist aber auch bei der Fällung von Bäumen und dem Abriss oder der Sanierung von Gebäuden zu beachten. Die untere Naturschutzbehörde überwacht die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann Ihnen bei Fragen Auskunft erteilen.

60% der Insekten werden erst in der Nacht aktiv. Für die Bestäubung von Pflanzen sind sie besonders wichtig. Um sich in der Dunkelheit orientieren zu können, halten sie eine möglichst exakte Position zu Mond und Sternen ein, deren ultraviolettes und blaues Licht sie gut wahrnehmen können.

Längst sind die Gestirne nachts aber nicht mehr die einzige Lichtquelle: Moderne Beleuchtung mit kaltweißen LED-Leuchtmitteln enthält ebenfalls viel blaues Licht und zieht Insekten zu Tausenden magisch an. Auch Zugvögel gehen nachts auf Wanderschaft und werden von ihren Routen abgelenkt. Bäume werfen ihre Blätter im Herbst später ab, wenn die Frostgefahr höher ist. Fledermäuse, die ihren Ruheplatz in Bäumen oder Hausnischen suchen, verlassen diesen nicht mehr. Und auch auf uns Menschen wirkt sich kaltweiße Beleuchtung aus: Das enthaltene Blaulicht blockiert unser Schlafhormon Melatonin, welches für die Regeneration unserer Zellen zuständig ist. Sind wir diesem Licht häufig ausgesetzt schlafen wir schlechter und sind krankheitsanfälliger.

Die Kontrolle des Handels (Genehmigung der Vermarktung, so genannte CITES-Bescheinigung) und des Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (unter anderem Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel).

Nach der Bundesartenschutzverordnung ist der Naturschutzbehörde der Beginn der Haltung von geschützten Tieren (u. a. Landschildkröten, verschiedene Papageien etc.) sowie jede Bestandsveränderung unverzüglich (also innerhalb von maximal zwei Wochen) anzuzeigen. Die notwendigen Angaben hierzu finden Sie unter "Formulare".

  • Betreuung und rechtliche Beratung von Haltern geschützter Tiere im Landkreis Miltenberg
  • Ausstellen von EG-Bescheinigungen
  • Ahndung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen
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