Wohnungsbindung

Wohnungsbindung - Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, Mietpreis- und Belegungsbindung

Geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) sind dafür gedacht, Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund ihrer geringen Einkommensverhältnisse keine angemessene Mietwohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt leisten können, mit kostengünstigem Wohnraum zu versorgen. Eine Sozialwohnung darf nur dann einem Wohnungssuchenden überlassen werden, wenn ein entsprechender Wohnberechtigungsschein vorliegt.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501-195

E-Mail: wohnungsbindung@lra-mil.de

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