Wohnungsbindung - Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, Mietpreis- und Belegungsbindung
Geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) sind dafür gedacht, Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund ihrer geringen Einkommensverhältnisse keine angemessene Mietwohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt leisten können, mit kostengünstigem Wohnraum zu versorgen. Eine Sozialwohnung darf nur dann einem Wohnungssuchenden überlassen werden, wenn ein entsprechender Wohnberechtigungsschein vorliegt.
Formulare
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Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
(66,3 KiB)
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Anfrage zur Bestätigung der Wohnberechtigung (für Vermieter)
(282,2 KiB)
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Einkommenserklärung für Wohnberechtigungsschein
(315,1 KiB)
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Verdienstbescheinigung für Wohnberechtigungsschein
(284,3 KiB)
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Verdienstbescheinigung Ausbildung - neuer Job für Wohnberechtigungsschein
(309,4 KiB)
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Antrag Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
(34,0 KiB)
Informationen
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Merkblatt zum Antrag des Wohnberechtigungsscheines
(62,3 KiB)
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Infoblatt Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
(65,6 KiB)
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Datenschutzinformation
(245,6 KiB)