Sperrmüll auf Abruf
Im Allgemeinen sind Sperrmüll Haushalts- oder Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in den gelben Wertstoffsack oder die Restmülltonne passen und bei einem Umzug mitgenommen werden.
Bitte lesen Sie zunächst die Bedingungen (Nicht-Aufzählung und Infoblatt zu Sperrmüll), bevor Sie die Sperrmüllkarte online ausfüllen.
Nicht-Aufzählung: Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und von der Abholung ausgeschlossen:
- Abfälle, die pro Stück länger als 2 m oder schwerer als 50 kg sind
- Gebäudebestandteile (bspw. Zimmer- und Außentüren oder Fenster)
- Bauholz
- Nachtspeicheröfen
- asbesthaltige Abfälle (wie Eternitplatten)
- künstliche Mineralfasern
- sonstiges Dämmmaterial
- E-Kleingeräte (z. B. Laptop)
- Reifen (mit u. ohne Felgen)
- Bauschutt, Bau- und Umbauabfälle wie Ziegel
- Glasbausteine
- Flachglas
- Beton
- Gipskartonplatten
- Bodenbeläge
- Sanitärkeramik (bspw. Acrylwanne)
- Grünabfälle
- Problemabfälle (wie Öl, Chemikalien)
- Feuerlöscher
- Gasflaschen
- Behälter mit schädlichen Restinhalten
- Tanks
- Textilien
- kleinteiliger Abfall in Säcken (z. B. Tapetenreste)
- Restmüll
- Dachpappe
- Styropor
- Papier/Kartonagen
- Verpackungsmaterialien
- Abfälle aus Renovierungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen