Wasserentnahme aus fließenden Gewässern bis 31. August verboten

Das Landratsamt Miltenberg untersagt mit Allgemeinverfügung vom Montag, 17. August, die Entnahme von Wasser aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Die Gründe hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Ob die Allgemeinverfügung verlängert wird oder ausläuft, entscheidet sich nach einer Beurteilung der Situation gegen Ende August.

Die vorübergehende Untersagung schränkt den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen – wie etwa Eimern oder Gießkannen –, sowie die Wasserentnahme in geringen Mengen zum Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen. Betroffen von der Allgemeinverfügung sind alle Fließgewässer im Landkreis Miltenberg, ausgenommen ist nur der Main als Gewässer I. Ordnung.

Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis aufgrund der langen Trockenheit und der hohen Temperaturen der letzten Wochen inzwischen Niedrigwasser. An gut zwei Dritteln der Pegel wird der mittlere Niedrigwasserabfluss – teilweise sogar deutlich – unterschritten. Einzelne Gewässerabschnitte sind bereits trockengefallen. Unter den sehr niedrigen Abflüssen, verbunden mit hohen Wassertemperaturen und geringen Sauerstoffkonzentrationen, leiden vor allem Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen in den kleineren Gewässern.

In den vergangenen 90 Tagen wurden an den Messstellen der Region nur etwa 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen aus dem Vergleichszeitraum 1961 bis 1990 verzeichnet. Die Niederschlagssummen liegen teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003. Eine Entspannung ist erst wieder nach länger anhaltenden ergiebigen Niederschlägen zu erwarten. Die aber sind derzeit nicht zu sehen. Um die Lebensgrundlage Wasser, gewässerökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen, werden daher Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt. Die Einhaltung dieser Allgemeinverfügung wird überwacht. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die Allgemeinverfügung steht mit allen Details im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html bereit. Sie kann zudem während der allgemeinen Dienstzeiten beim Landratsamt Miltenberg, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, Zimmer 161, eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 09371/501-289, E-Mail: wasserrecht@lra-mil.de) wird gebeten.

Zurück zur Newsübersicht

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.