Das Landratsamt Miltenberg weist auf eine Pressemitteilung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hin mit Schwerpunkt auf Forderungen zum Thema barrierefreie Mobilität.
Verkehrsministerkonferenz - Forderungen zum Thema barrierefreie Mobilität
Beauftragte aus Bund und Ländern:
Am 25. und 26. März fand die Verkehrsministerkonferenz in Lindau am Bodensee statt. Mitglieder der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) waren zu Gast und haben dort ihre Forderungen zum Thema barrierefreie Mobilität vorgebracht.
Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, betonte:
„Viele Menschen sind auf Barrierefreiheit im Verkehrsbereich angewiesen. Noch viel mehr Menschen profitieren deutlich davon. Deshalb braucht es durchgängig barrierefreie Reiseketten überall in Deutschland – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Zukunftstechnologien wie E-Mobilität und autonomes Fahren können darüber hinaus einen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit leisten. Unter der Voraussetzung, dass neue Technologien und Infrastruktur von Anfang an entsprechend konzipiert und unter konsequenter Beteiligung der Menschen mit Behinderung entwickelt werden. Wir unterstützen die Verkehrsministerkonferenz gerne dauerhaft mit unserer Expertise, um in allen Themenfeldern rund um barrierefreie Mobilität gemeinsam voranzukommen.“
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, betont:
„Individuelle Mobilität ist wesentlich für ein selbstbestimmtes Leben und eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher auf attraktive Verkehrsangebote angewiesen – unabhängig von etwaigen Einschränkungen. Der Abbau von Barrieren ist folglich ein zentrales Anliegen der Verkehrsminister der Länder.
Bayern geht voran: Der Freistaat investiert beispielsweise freiwillig in einen schnelleren barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe in Bayern - auch wenn hier an sich Bund und Bahn zuständig sind.“
Hintergrund:
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf persönliche Mobilität bei größtmöglicher Unabhängigkeit. So legt es Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention fest, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Viele Menschen können nur dann unabhängig mobil sein, wenn Barrierefreiheit herrscht. Das heißt, wenn sie die bauliche, digitale und informationelle Infrastruktur ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffinden und nutzen können.
Die Beauftragten fordern deshalb unter anderem:
- Barrierefreier Nah- und Fernverkehr: Jedem Menschen muss es möglich sein, umweltfreundlich von A nach B zu gelangen. Für Menschen mit Behinderungen müssen die dafür zur Verfügung stehenden Bahnanlagen und Fahrzeuge ohne Erschwernisse zugänglich und nutzbar sein.
- Parkerleichterungen reformieren: Menschen mit Mobilitätsbehinderungen sind erheblich in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Für sie hat der Gesetzgeber Parkerleichterungen geschaffen. Wenn die medizinischen Voraussetzungen irreversibel sind, ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet, der Parkausweis jedoch nicht. Die KBB fordert daher, die Gültigkeitsdauer der blauen Parkausweise auf 10 Jahre zu verlängern und die Erweiterung der Parkerlaubnis für Behindertenparkplätze auf die Nutzergruppe des orangenen Parkausweises auszuweiten. Dies unterstützt die Betroffenen und entlastet die Verwaltung.
- E-Mobilität: Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Mobilitätswende teilhaben können. Die hierfür notwendigen fachlichen, rechtlichen und planerischen Grundlagen liegen bereits vor. Sie müssen in der Praxis jedoch besser umgesetzt werden.
- Autonomes Fahren ist ein Zukunftsthema. Autonome Fahrzeuge eröffnen neue Möglichkeiten, Mobilität flexibler, effizienter und inklusiver zu gestalten. Diese Systeme können neue Formen selbstständiger Mobilität ermöglichen, insbesondere für Menschen ohne Führerschein und/oder Mobilitätseinschränkungen. Die KBB sieht hier Regulierungsbedarf.
- Verstetigter Austausch zwischen KBB und VMK: Der Verkehrssektor ist ständiger Modernisierung und Veränderung unterworfen. Gleichzeitig hat er großes Potenzial, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die KBB hält deshalb eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit der VMK für wichtig und bietet dazu einen regelmäßigen Austausch an.