Verbotene Springmesser bis 1. Oktober 2025 abgeben
Das Landratsamt Miltenberg weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass seit der Änderung des Waffengesetzes am 25. Oktober 2024 Springmesser in Deutschland verboten sind. Wer bis zum 31. Oktober 2024 ein nun verbotenes Springmesser erworben hat, kann dieses bis Mittwoch, 1. Oktober 2025, straffrei übergeben – entweder einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle. Auch auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat der Besitz eines verbotenen Springmessers bei rechtzeitiger Abgabe keine Auswirkung.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Springmesser, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Klinge muss seitlich aus dem Griff herausspringen.
- Der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge darf höchstens 8,5 Zentimeter lang sein und darf nicht zweiseitig geschliffen sein.
- Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder dass der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.
Wer in der Waffenbehörde des Landratsamts ein Springmesser abgeben will, wird um die Vereinbarung eines Termins unter den Rufnummern 09371/501-451, -452 oder -345 gebeten.