Verbotene Springmesser bis 1. Oktober 2025 abgeben

Das Landratsamt Miltenberg weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass seit der Änderung des Waffengesetzes am 25. Oktober 2024 Springmesser in Deutschland verboten sind. Wer bis zum 31. Oktober 2024 ein nun verbotenes Springmesser erworben hat, kann dieses bis Mittwoch, 1. Oktober 2025, straffrei übergeben – entweder einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle. Auch auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat der Besitz eines verbotenen Springmessers bei rechtzeitiger Abgabe keine Auswirkung.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Springmesser, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Klinge muss seitlich aus dem Griff herausspringen.
  • Der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge darf höchstens 8,5 Zentimeter lang sein und darf nicht zweiseitig geschliffen sein.
  • Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder dass der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt.

Wer in der Waffenbehörde des Landratsamts ein Springmesser abgeben will, wird um die Vereinbarung eines Termins unter den Rufnummern 09371/501-451, -452 oder -345 gebeten.

Zurück zur Newsübersicht

Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close