Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine bis 4. März 2027 verlängert

Foto: Winfried Zang

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, automatisch bis zum 4. März 2027 fortgelten.  

Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2026 gültig ist. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung festgelegt (Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung).

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Außerdem sind keine Vorsprachen bei der Ausländerbehörde Miltenberg notwendig. Damit gelten auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen wie Wohnsitzauflagen und Arbeitserlaubnisse entsprechend weiter. Nur in Sonderfällen ist weiterhin eine Vorsprache in der Ausländerbehörde notwendig, beispielsweise bei Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union.

Ausführliche Informationen sind im Internet unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/auslaenderwesen.html zu finden.

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