Regierung genehmigt Landkreishaushalt 2025

Stellvertretender Landrat Bernd Schötterl und Wolfgang Hörnig
Stellvertretender Landrat Bernd Schötterl (links) vereidigte Wolfgang Hörnig als neues Kreistagsmitglied. Foto: Winfried Zang

Die Regierung von Unterfranken hat den Haushalt des Landkreises Miltenberg für das Jahr 2025 genehmigt, allerdings verbunden mit einer Auflage für den Haushalt 2026. Das hat Kreiskämmerer Steffen Krämer dem Kreistag in der Sitzung am Montag, 26. Mai, mitgeteilt.

Bei der Aufstellung des Etats 2025 hatten Verwaltung und Kreistag zahlreiche Einsparungen realisiert im Hinblick darauf, dass sich die finanzielle Lage des Landkreises in den nächsten Jahren deutlich verschlechtern wird. Schon 2025 ist ein Kredit von 5,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen notwendig. Dazu sagte die Regierung Ja, stellte aber gleichzeitig klar, dass Kredite nur dann aufgenommen werden dürfen, wenn keine andere Finanzierung möglich ist. Die Regierung stellte darüber hinaus fest, dass die Verschuldung des Kreises durch geplante Kreditfinanzierungen künftiger Investitionen von aktuell geplanten 26,04 Millionen Euro auf bis zu knapp 49 Millionen Euro im Jahr 2028 zunehmen werde. Damit werde auch der Schuldendienst – 2.763.100 Euro im Jahr 2025 – auf rund 4,2 Millionen Euro im Jahr 2028 steigen. Das, so die Regierung, sei „eine sehr hohe Belastung für den Landkreishaushalt.“
Die freie Finanzspanne – der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich Tilgungsleistungen –, werde sich von aktuell 6.342.400 Euro auf einen Negativwert von fast 18 Millionen Euro im Jahr 2028 verringern. Das habe laut Regierung zur Folge, dass ab 2026 kein Deckungsbeitrag mehr zur Finanzierung von Investitionen möglich sei.

Die Liquidität des Landkreises werde 2027 aufgebraucht sein, so eine weitere Feststellung. Folge aller genannten Punkte sei, dass von 2026 an die Investitionen ausschließlich über Kredite möglich sein werden. Das gefährde laut Regierung die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises. Eine mehrjährige Sicherstellung von hohen Investitionen ausschließlich über Kredite sei im Hinblick auf den Erhalt der dauerhaften Stabilität der Landkreisfinanzen sehr kritisch zu sehen, trug der Kämmerer eine weitere Bemerkung der Regierung vor.

Damit die Kreditaufnahme von 5,5 Millionen Euro in diesem Jahr genehmigungsfähig ist, versah die Regierung dies mit einer Auflage, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit künftig so zu stärken und zu erhöhen, dass daraus mindestens die Schulden ordentlich getilgt werden können. Zum Kreisumlagesatz von 47,9 Prozentpunkten merkte die Regierung an, dass die Erhöhung keine Genehmigung erfordere, da das Umlagesoll das des Vorjahres nicht um mehr als 20 Prozent übersteigt. Die freiwilligen Leistungen des Landkreises seien mit 1,44 Millionen Euro veranschlagt, was 0,74 Prozent der Erträge des Ergebnisplans und 0,8 Prozent der Umlagekraft entspreche. Gegen den Stellenplan erhob die Regierung keine Einwände, die Stellenobergrenzen würden eingehalten.

Einstimmig hat der Kreistag Ja zum Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain Ja gesagt. Der Aschaffenburger Stadtrat hat bereits zugestimmt, der Kreistag Aschaffenburg wird im Juli darüber entscheiden. AMINA-Geschäftsführer Jürgen Römer stellte den unter Finanzierungsvorbehalt stehenden Rahmenplan zur Entwicklung des Nahverkehrs in den kommenden Jahren vor. In der Anhörung waren 195 Anregungen von 40 unterschiedlichen Institutionen eingegangen, wovon 92 für den Nahverkehrsplan relevant waren. 54 dieser Anregungen seien in den Plan eingearbeitet worden. Dazu zählen beispielsweise inhaltliche Ergänzungen zu On-Demand-Angeboten, zu Kreisgrenzen überschreitenden Verkehren, Verweise auf REMOSI (Regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten) und die Bewerbung von Radabstellanlagen. Einige Prüfaufträge seien ergänzt, konkretisiert oder neu aufgenommen worden, so Römer. 103 Rückmeldungen seien nicht relevant gewesen, da für diese der Nahverkehrsplan nicht zuständig sei oder diese bereits im Plan enthalten seien. Obwohl nicht in den Plan aufgenommen, erfolgten einige Prüfungen im Nachgang – etwa die Umsetzung alternativer Antriebe, ein einheitliches Design der Fahrzeuge mit Verbundlogos sowie im Hinblick auf Erschließungslücken und Bedienungsdefizite. Untersucht würden zudem die Verbesserung des Fahrtenangebots, Nachtbusangebote, die bessere Anbindung der Klinik Aschaffenburg und Vorschläge zum Schülerverkehr. In der Diskussion stellten mehreren Kreistagsmitgliedern fest, dass man im Zuge des Nahverkehrsplans schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt worden sei. Einig war man sich, dass große Schritte im ÖPNV nur möglich sein werden, wenn mehr Geld vom Bund kommt. „Wir müssen immer wieder den Finger in die Wunde legen“, fand auch stellvertretender Landrat Bernd Schötterl, denn nur mit zusätzlichem Geld werde man es schaffen, auch auf dem Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.

Mit deutlicher Mehrheit beschloss der Kreistag die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald. Dabei geht es um die Verschiebung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets im Gemeindegebiet von Weilbach.
Hintergrund ist die geplante Erweiterung der Firma ID Logistics, die zusätzliche Lagerkapazität benötigt. Das vorgesehene Gebiet liegt direkt neben der derzeitigen Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Sollte diese Fläche herausgenommen werden, würde das Landschaftsschutzgebiet um rund drei Hektar verkleinert. Dabei handelt es sich um zumeist extensiv genutzte Wiesenflächen und eine Gehölzreihe mit Böschungsbereich, darüber hinaus eine als Biotop geschützte artenreiche Wiese von rund 363 Quadratmetern. Teilweise ist zudem das FFH-Gebiet „Täler der Odenwald-Bäche um Amorbach“ betroffen. Im Gegenzug sollen nördlich von Weilbach gelegene Flächen im Umfang von 2,9 Hektar in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um magere Flachland-Mähwiesen, die als Biotop gesetzlich geschützt sind. Laut Stefan Pache, Leiter der Abteilung Umweltschutz am Landratsamt, rechne die Untere Naturschutzbehörde daher nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets. Im Änderungsverfahren seien auch die Träger öffentlicher Belange gefragt worden. Dabei habe man die Bedenken des Bund Naturschutz und des Vereins Wildes Bayern zur Kenntnis genommen, befürchtete negative Auswirkungen habe man nicht erkennen können.

Neuer Kreisrat: Nach einer Gedenkminute für die im April verstorbene Kreisrätin Ruth Weitz und die Würdigung ihrer Verdienste durch stellvertretenden Landrat Bernd Schötterl wurde Wolfgang Hörnig, Bürgermeister von Faulbach, als neuer Kreisrat für die SPD-Fraktion vereidigt. Hörnig war Listennachfolger der verstorbenen Kreisrätin, die 2020 für die SPD in den Kreistag gewählt worden war. Da er im Vorfeld der Sitzung signalisiert hatte, die Wahl anzunehmen, konnte Hörnig am Montag gleich vereidigt werden. Da Weitz zuletzt für die Freien Wähler im Kreistag aktiv war, ändern sich durch die Vereidigung Hörnigs die Stärkeverhältnisse im Gremium: Die Freien Wähler haben einen Sitz weniger, die SPD einen mehr. Der Kreistag sagte daher Ja zu mehreren Änderungen in den Ausschüssen. So ist Hörnig künftig unter anderem Mitglied des Klinikbeirats.

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