Rechtzeitig Handeln für Führerschein-Pflichtumtausch im Januar 2026
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass Führerscheine bis zu 19. Januar 2026 umgetauscht werden müssen, die vor dem 1. Januar 2002 ausgestellt wurden. Die Information erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt, um Betroffenen noch ein rechtzeitiges Handeln zu ermöglichen.
Hintergrund des Pflichtumtausches ist der Beschluss des Bundesrates vom 15. Februar 2019. Der gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Die aktuellen Anfragen zeigen, dass hinsichtlich des Umtauschzeitpunkts immer noch bei Vielen Rechtsunsicherheit besteht. Wer also zu den benannten Führerscheininhabern gehört, sollte am besten sofort einen Termin zum Führerscheinumtausch online unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/fuehrerschein.html und weiter unten auf der Seite in der Rubrik „Führerschein Pflichtumtausch“ vereinbaren.
Auch finden sich dort weitere Informationen zum Führerschein-Pflichtumtausch und vielen weiteren Themen rund um den Führerschein. Folgende Umtauschfristen gelten:
| Ausstellungsjahr 1999 – 2001 | Umtausch bis zum 19.01.2026 |
| Ausstellungsjahr 2002 – 2004 | Umtausch bis zum 19.01.2027 |
| Ausstellungsjahr 2005 – 2007 | Umtausch bis zum 19.01.2028 |
| Ausstellungsjahr 2008 | Umtausch bis zum 19.01.2029 |
| Ausstellungsjahr 2009 | Umtausch bis zum 19.01.2030 |
| Ausstellungsjahr 2010 | Umtausch bis zum 19.01.2031 |
| Ausstellungsjahr 2011 | Umtausch bis zum 19.01.2032 |
| Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 | Umtausch bis zum 19.01.2033 |
Weiter gilt: Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen (Antrag und Unterschriftenblatt), die auch auf der Homepage des Landratsamtes Miltenberg zu finden sind, sowie ein biometrisches Passbild können per Post oder persönlich an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Miltenberg übermittelt werden. Die Antragstellung ist alternativ auch komplett online möglich, ebenfalls über die Landratsamtsseite → Rubrik Führerschein → Online-Anträge → Umtausch EU-Kartenführerschein. Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt grundsätzlich 26,50 Euro.
Wer den Stichtag für den Umtausch des Führerscheins verpasst, verliert aber nicht die Fahrerlaubnis. Man besitzt dann lediglich das ungültige Dokument „Führerschein“, was bei einer Verkehrskontrolle allerdings eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Rückfragen beantwortet die Führerscheinstelle des Landratsamtes per E-Mail (fuehrerschein@lra-mil.de) und telefonisch: 09371/501-147 (Miltenberg) oder 06022/6200-628 (Obernburg).