Nur unbehandeltes Holz verbrennen, Altholz korrekt entsorgen
Das Landratsamt Miltenberg erreichen in letzter Zeit verstärkt Meldungen, dass über Internetplattformen behandeltes Holz (etwa alte Zäune, lasierte und lackierte Holzelemente, alte Fensterrahmen) als Brennholz angeboten wird. Das Landratsamt weist daher darauf hin, dass ausschließlich unbehandeltes Holz als Brennholz angeboten und verwendet werden darf. Holz, das lackiert, lasiert, imprägniert, mit Leim verbunden oder chemisch behandelt wurde, darf nicht zum Verbrennen angeboten und nicht verbrannt werden.
Als behandeltes Holz gelten insbesondere:
- lackiertes, lasiertes oder gestrichenes Holz
- imprägnierte Holzteile (etwa Pfähle, Fensterrahmen)
- Spanplatten, OSB-, MDF- oder andere verleimte Holzwerkstoffe
- Möbel mit Beschichtungen, furnierte Teile oder Holz mit Kunststoff- oder Metallbeschichtungen
- Holzabfälle mit Anhaftungen (etwa Teer, Bitumen, Beton, Zement)
Nur trockenes, unbehandeltes Holz wie Scheitholz aus naturbelassenen Ästen und Stämmen sowie naturbelassene Hobel- oder Sägespäne ohne Bindemittel oder Beschichtung darf als Brennholz angeboten und verbrannt werden.
Der Grund für diese Restriktion: Behandeltes Holz enthält Stoffe, die beim Verbrennen gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Schadstoffe freisetzen können. Dazu gehören unter anderem:
- Dioxine und Furane (hochgiftig, langlebig, krebserregend)
- Schwermetalle (etwa Chrom, Kupfer, Arsen)
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Kreosot-ähnliche Verbindungen und andere organische Schadstoffe
Diese Stoffe gefährden die Luftqualität, können sich in Böden und Gewässern anreichern und stellen ein hohes Risiko für Mensch und Tier dar. Besonders betroffen sind Atemwege und das Nervensystem, die Stoffe können auch zu Krebserkrankungen führen.
Bürgerinnen und Bürger können behandeltes Holz zur fachgerechten Entsorgung an die kommunalen Wertstoffhöfe (Wertstoffhof Bürgstadt, Kreismülldeponie Guggenberg, Müllumladestation Erlenbach) oder an zugelassene Entsorgungsfachbetriebe abgeben. Welche Gebühren dafür anfallen, ist unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall/satzung-und-gebuehren.html im Internet einzusehen, Auskunft darüber wird auch unter der Telefonnummer 0800/0412412 erteilt.
Wichtig zu wissen: Das Anbieten von behandeltem Holz als Brennholz oder zum Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann, ebenso verhält es sich mit dem Verbrennen von behandeltem Holz.