Neu: Tempo 70 auf der B469 zwischen Laudenbach und Kleinheubach
Nach mehreren Unfällen im Begegnungsverkehr hat das Landratsamt Miltenberg mit sofortiger Wirkung für die Bundesstraße 469 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Laudenbach-Süd und Kleinheubach-Nord in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern angeordnet.
Grundlage dieser Entscheidung ist eine Empfehlung der Unfallkommission, die unter anderem aufgrund mehrerer schweren Verkehrsunfälle auf diesem Streckenabschnitt zusammentrat. Im Rahmen des Stufenkonzepts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde daher eine Geschwindigkeitsreduzierung als geeignete Maßnahme beschlossen. Die Unfallkommission, die sich aus Vertretungen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg, der Polizeiinspektionen Miltenberg und Obernburg sowie dem Landratsamt Miltenberg zusammensetzt, traf die Entscheidung bei ihrer Sitzung am Donnerstag, 21. August 2025.
Die Anordnung dient ausschließlich dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, durch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Unfallgefahr deutlich zu senken und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen.
Die Straßenmeisterei Miltenberg wird die erforderliche Beschilderung in den kommenden Tagen aufstellen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung tritt mit deren Aufstellung in Kraft. Das Landratsamt Miltenberg bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten.