Landratsamt ruft zur achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf
Angesichts der langen Trockenheit und der hohen Temperaturen, die mittlerweile deutliche, negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der heimischen Bäche und Flüsse haben, bittet das Landratsamt Miltenberg die Bevölkerung, mit dem Allgemeingut Wasser achtsam und sparsam umzugehen.
Besonders betroffen von der Niedrigwassersituation sind alle kleineren Gewässer der zweiten und dritten Ordnung mit Ausnahme des Mains. Aktuell befinden sich 80 Prozent der Grundwasser-Messstellen im oberen Grundwasserstockwerk im niedrigen Wertebereich, darunter die Hälfte sogar im sehr niedrigen Bereich. Sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis führen Niedrigwasser, an gut zwei Dritteln der Pegel wird der mittlere Niedrigwasserabfluss teilweise deutlich unterschritten. Einzelne Gewässerabschnitte sind sogar trockengefallen. Unter den sehr niedrigen Abflüssen, verbunden mit hohen Wassertemperaturen und geringen Sauerstoffkonzentrationen leiden vor allem Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen in den kleineren Gewässern.
Neben den hohen Temperaturen sind dafür auch die geringen Niederschlagsmengen verantwortlich. In den vergangenen 90 Tagen wurden an den Messstellen der Region nur etwa 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen aus dem Vergleichszeitraum 1961 bis 1990 verzeichnet. Die Niederschlagssummen liegen teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003. Eine Entspannung wird es erst wieder nach länger anhaltenden ergiebigen Niederschlägen geben. Die aber sind derzeit nicht zu sehen.
Das Landratsamt ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. So ist etwa die Bewässerung von Sportplätzen oder anderer öffentlicher Flächen am Mittag mit einhergehenden hohen Temperaturen aufgrund der hohen Verdunstungsverluste kein verantwortungsbewusstes Verhalten bei der Nutzung des Allgemeingutes Wasser. Auch sollte davon abgesehen werden, private Rasenflächen zu bewässern, Pools zu befüllen oder Autos zu waschen. Unvermeidbare Bewässerungen sollten während der Nacht-, Morgen- und Abendstunden zwischen 18 Uhr und 10 Uhr des Folgetages erfolgen, um Verdunstungsverluste möglichst gering zu halten.
Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind demnach nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen (etwa Eimer, Gießkannen) oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – aber nur dann, solange eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist.
Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, sind verboten. Ungenehmigte Entnahmen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen können. Bei genehmigten Entnahmen ist streng darauf zu achten, dass die in den Bescheiden verankerten Auflagen eingehalten werden. Das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt kontrollieren dies stichprobenartig. Hingewiesen wird auch darauf, dass Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen außerhalb des zulässigen Gemeingebrauchs grundsätzlich verboten sind.