Landkreis zeigt sich bei Schülerbeförderung kulant
Längere Diskussionen drehten sich in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Bildung, Kultur und Soziales am Donnerstag, 2. Juli, um das Thema Schülerbeförderung.
Der Ausschuss sprach sich am Ende einmütig dafür, weiterhin möglichst kulante Regelungen für Schülerinnen und Schüler anzuwenden.
Der Landkreis ist als Aufwandsträger für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler an die landkreiseigenen Förderschulen und weiterführenden Schulen ab Klasse 5 zuständig, sofern diese im Landkreis wohnen und die nächstgelegene Schule besuchen. So hat er, wie Alexandra Günther (Sachbereichsleitung Schülerbeförderung und Ausbildungsförderung) erklärte, im laufenden Schuljahr 3.990 Fahrkarten bereitgestellt, der Freistaat trug 2026 1,8 Millionen Euro zu den Gesamtkosten von rund 2,4 Millionen Euro bei.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg zu Fuß 2.000 Meter (Klasse 1 bis 4) und 3.000 Meter (ab Klasse 5) überschreitet. Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. 62 Schülerinnen und Schüler würden laut dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den Anspruch auf kostenfreie Beförderung verlieren, da sie nicht mehr die nächstgelegene Schule besuchen.
Wenn die Beförderungskosten die zur nächsten Schule aber nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten, können ihnen die Karten bezahlt werden. Diese Regelung wird vom Landkreis bislang so gehandhabt. Auf Anregung des Prüfungsverbandes beschloss der Ausschuss dies nun auch offiziell und einstimmig.
Ebenfalls einstimmig sagte das Gremium Ja zur Übernahme der Fahrtkosten zur nicht nächstgelegenen Schule für Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Niedernberg, die die Realschule Elsenfeld und die Main-Limes-Realschule Obernburg besuchen. Die nächstgelegene Realschule wäre eigentlich die in Großostheim. Da es für den Landkreis aber wirtschaftlicher ist, die Fahrtkosten nach Elsenfeld und Obernburg zu übernehmen als Gastschulbeiträge nach Großostheim zu entrichten, fand auch diese Regelung die Zustimmung des Gremiums.
Zustimmend nahm der Ausschuss Kenntnis von der Eilentscheidung von Landrat Björn Bartels, als freiwillige Leistung des Landkreises die Beförderungskosten für 62 nicht mehr anspruchsberechtigte Bestandsschülerinnen und Schüler bis zum Ende des regulären Schulbesuchs zu übernehmen – gerechnet wird mit etwa 150.000 Euro für maximal acht Schuljahre. Für neun Schülerinnen und Schüler übernimmt der Kreis zudem die Beförderungskosten für jene, die in Großheubach, Kleinheubach und Miltenberg-Breitendiel wohnen und die Ausbildungsrichtung „Drei moderne Fremdsprachen“ am Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach besuchen.
Am einfachsten wäre es, wenn es in Bayern ein Ticket für jeden Schüler und jede Schülerin gäbe, fand Landrat Björn Bartels, das sei auch die Position des Rechtsausschusses des Bayerischen Landkreistags.
Positiv sah der Ausschuss das Ansinnen der Berufsschule Obernburg-Miltenberg zur Einrichtung einer zweiten zweijährigen Berufsfachschulklasse für „Kaufmännische Assistenten – E-Business-Management“. Bislang gab es eine Klasse, nun aber lägen bereits 48 Anmeldungen für das nächste Schuljahr vor, so Berufsschulleiter Alexander Eckert. Das sei eine Folge der zunehmenden KI-Einflusses auf das Berufsbild des klassischen Kaufmännischen Assistenten, glaubt Eckert. Für Absolventen des E-Business-Assistenten erwartet Eckert deutlich bessere Berufschancen. Die Räume wären in Obernburg vorhanden, so Eckert, es brauche aber 36 Wochenstunden zusätzlichen Personalbedarfs. Die Lohnkosten würden dem Landkreis in Rechnung gestellt und sich pro Schuljahr auf bis zu 165.000 Euro belaufen. Dieses Geld sei gut angelegt, so der Tenor einiger Wortmeldungen des Gremiums, so dass es zu einem einstimmigen Beschluss kam.
Mehrheitlich empfahl der Ausschuss dem Kreistag, für die Einrichtung einer Personalstelle „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ einen Förderantrag bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt zu stellen. Für die auf zwei Jahre befristete Stelle gibt es erhebliche Fördermittel: Von den 162.736 Euro Personal- und Sachkosten werden 146.463 Euro gefördert, dazu kommt ein Zuschuss von 3.500 Euro von der NaturMenschKultur-Stiftung. Unter dem Strich hätte der Landkreis in den zwei Jahren lediglich 12.774 Euro zu tragen hätte. Dazu kommt ein siebenprozentige Verwaltungspauschale. Der oder die Stelleninhaberin soll die größtenteils ehrenamtlich getragenen Aktivitäten in den Bereichen Nachhaltigkeit, fairer Handel und regionale Wertschöpfung unterstützen und koordinieren. Elisabeth Kluin und Phillip Wollbeck (LAG Main4Eck) erklärten, dass die LAG nur begrenzte Kapazität für Koordination und Fördermittelmanagement habe. Die Stelle würde an der LAG in Eschau angesiedelt, wo ein Arbeitsplatz zur Verfügung stünde.
Mehrheitlich sagte der Ausschuss Ja zur Weiterführung der sozialen Wohnungsbörse „FAIRMieten“ ab dem Jahr 2027, vorläufig bis Ende 2032. Die bei der Caritas angesiedelte Stelle bringt alle Menschen, die sozialen Wohnraum suchen und die Sozialleistungen beziehen, mit potenziellen Vermietern in Kontakt. Am Ende entscheidet laut Sozialamtsleiter Peter Henn-Mücke der Vermieter, wem er die Wohnung gibt. 2025 wurden laut Henn-Mücke 46 Wohnungen für 131 Personen vermittelt, der Landkreis zahlte dafür 44.768 Euro und sparte sich so eigenes Personal, denn er verfügt über keinen eigenen Sozialdienst für diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Der Kreis fördert die Personal- und Sachkosten einer Fachkraft für 25 Wochenstunden abzüglich eines zehnprozentigen Eigenanteils der Caritas.
Mehrheitlich stimmte der Ausschuss für die Beibehaltung der Integrationslotsinnenstelle und die Ausweitung des Sprachvermittlerangebots. Seit 2016 übernimmt die Caritas im Auftrag des Kreises die Aufgabe der Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, seit 2018 firmiert sie unter dem Namen Integrationslotsinnenstelle. Die Lotsen sind zentrale Ansprechpartner und Netzwerker für Ehrenamtliche. Der Freistaat übernimmt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je zehn Prozent steuern Caritas und Landkreis bei – zuletzt zahlte der Kreis 6.567 Euro.
Das Sprachvermittlerangebot – begrenzt auf Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen und Jugendamt – gibt es seit 2014, als Vermittler gibt es den Verein Frauen für Frauen. 2019 wurde das Angebot aufgrund hohen Bedarfs ausgeweitet und für andere Personenkreise geöffnet. Dem Caritasverband als Träger wurden zuletzt für das Jahr 2025 55.123 Euro bezahlt. Die ehrenamtlich tätigen Sprachvermittler – sie bekommen 3,75 Euro pro Viertelstunde – sind laut Peter Henn-Mücke nach wie vor ein wichtiger Baustein zur Integration ausländischer Mitbürger, der Bedarf sei aufgrund erheblichen Zuzugs weiterhin hoch. Das gelte etwa bei Arztterminen sowie dem Besuch von Beratungsstellen und Behörden, die ohne Übersetzungen nur schwer möglich wären.
Schwimmförderung: Laut Landrat Björn Bartels gibt es im Landkreis seit vielen Jahren ein kommunales Förderprogramm zum Erlernen des Schwimmens für Kinder und Jugendliche. Der Landkreis wendet hierfür seit 2017 jährlich 150.000 Euro auf für Gemeinden, die Bäder besitzen und eine Schwimmausbildung anbieten. Auf andere Weise könne der Landkreis Schwimmbäder nicht fördern, wies Bartels auf rechtliche Hindernisse hin. Nun aber gebe es ein Positionspapier einer Bäderallianz im Landkreis, in der alle Fördervereine von Bädern vertreten seien. Ihr Wunsch sei, dass der Landkreis 25 Prozent der jährlichen Betriebskosten der Bäder übernimmt.
Der Bayerische Gemeindetag, so erläuterte Stefan Adams (Jugendamt), erkenne das Anliegen, habe aber Bedenken zum Verfahren, zur Umsetzung und zur Finanzierbarkeit.
Für die Finanzierung kommunaler Infrastruktur seien Bund und Freistaat zuständig, hieß es von Seiten des Gemeindetags und man empfahl, die Kernforderung der Bäderallianz abzulehnen. Stattdessen sollte man die Schwimmförderung beibehalten, einen Appell an die Staatsregierung richten und alle Beteiligten an einen Tisch bringen.
Diese Vorgehensweise empfand auch Landrat Bartels als richtig und rechnete vor, dass die Forderung der Bäderallianz mehrere Millionen Euro kosten würde und für den Landkreis überhaupt nicht finanzierbar wäre – selbst wenn es rechtlich möglich wäre. Er halte es aber für einen guten Weg, wenn sich Kommunen mit Schwimmbädern wechselseitig unterstützen. Man solle das Thema nochmal im Zusammenhang mit der Schwimmförderung diskutieren, schlug Bartels vor, dann könne man auch über eine eventuelle Angleichung der Fördersumme reden.