Kreisverwaltung appelliert: Keine losen Akkus und Batterien in Depotcontainer geben!
Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger bei der Entsorgung von Elektrokleingeräten noch einmal eindringlich, weder lose Akkus und Batterien noch sonstige, nicht der Gruppe der Elektrokleingeräte zugehörigen Gegenstände über die in den Gemeinden aufgestellten Depotcontainer zu geben.
Auch bei den für Elektrokleingeräte mit Akku vorgesehenen Sammelcontainern müssen entnehmbare Akkus zwingend vorher aus den Geräten entnommen und dürfen keinesfalls mit in die Container eingeworfen werden. Ist der Akku in einem Gerät fest verbaut, können diese weiterhin in den dafür vorgesehenen Container eingegeben werden. Lose Akkus und Batterien müssen zwingend separat – und nicht über die Container – entsorgt werden.
Darüber hinaus finden sich zunehmend Gegenstände wie etwa Autobatterien, Gasflaschen und Spraydosen in den Depotcontainern. Diese stellen, genauso wie lose eingegebene Akkus und Batterien, ein erhebliches Brand- und Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit und das mit der Leerung und Verwertung des Inhalts der Container eingesetzte Personal dar. Eindeutige zusätzliche Aufkleber kennzeichnen mittlerweile die einzelnen Container und weisen noch einmal darauf hin, keine losen Batterien, Akkus und sonstige Fremdstoffe in die Container einzugeben.
Darüber hinaus sind illegale Ablagerungen rund um die Container ein erhebliches Problem. Deren Beseitigung verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.
Besonders ärgerlich: Meist handelt es sich dabei um Gegenstände, welche über die bestehenden Angebote des Hol- oder Bringsystems im Landkreis (etwa Sperrmüllabfuhr auf Abruf) kostenfrei und unkompliziert entsorgt werden können Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen mussten einzelnen Standorte bereits verlegt oder sogar aufgelöst werden. Die kommunale Abfallwirtschaft möchte das dezentrale Entsorgungsangebot für Elektrokleingeräte mittels Depotcontainern gerne aufrechterhalten. Tritt jedoch keine deutliche Verbesserung ein, müssen weitere Standorte aufgelöst werden.
Die Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte im Überblick:
Kostenlose Abgabe im Landkreis
Elektrokleingeräte können von privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg in Erlenbach, Bürgstadt und Guggenberg abgegeben werden. Weitere Möglichkeiten bestehen bei den mobilen Schadstoffsammlungen und eben über die Depotcontainer für Elektrokleingeräte.
Kostenlose Rückgabe im Handel
Viele Geschäfte nehmen ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurück:
- Bis zu drei kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern können abgegeben werden, auch wenn diese nicht im fraglichen Geschäft gekauft wurden. Dies gilt für Elektrofachmärkte mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte.
- Auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.
- Größere Altgeräte können beim Kauf eines vergleichbaren neuen Geräts kostenlos zurückgegeben werden.
- Onlinehändler müssen ebenfalls geeignete Rückgabemöglichkeiten anbieten.
Mehr Informationen über die Entsorgung von Elektrokleingeräten sind im Internet unter https://e-schrott-entsorgen.org/ sowie auf der Webseite des Landratsamtes Miltenberg und in der AbfallApp MIL zu finden.