Kreistag sagt Ja zu Katzenschutzverordnung

Katze auf Baum
Foto: Kessa @ pixabay

Nach einer teilweise emotionalen, rund einstündigen Diskussion vor zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern auf der Tribüne hat sich der Kreistag am Montag, 26. Mai, für die Einführung einer auf drei Jahre befristeten Katzenschutzverordnung ausgesprochen. Vom 1. Juli 2025 an soll die Verordnung gelten, die das Katzenelend von Streunerkatzen beseitigen und darüber hinaus mehr Rechtssicherheit für das Fangen, Kastrieren und Chippen von streunenden Katzen bringen soll.

Bereits der Kreisausschuss hatte dem Thema viel Zeit gewidmet und eine Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand auch diesmal die Leiterin des Veterinäramts, Vanessa Schönenbrücher, die mit zahlreichen Argumenten für die Verordnung warb. Schon im Ausschuss hatte sie auf eine hohe Anzahl freilebender Katzen verwiesen, die häufig krank und unterernährt sind, die leiden und die sich nahezu ungebremst vermehren. Das Einfangen der Tiere und die Kastration sollen die Vermehrung verhindern, mittels Implantation eines Chips und einer Registrierung soll beim nächsten Einfangen schnell erkennbar sein, um welches Tier es sich handelt. Die bisherigen Maßnahmen seien alle fruchtlos geblieben, bestätigte die Veterinärin und verwies darauf, dass bis Ende Mai 2025 bereits besorgniserregende 235 Streunerkatzen aufgegriffen wurden. Im gesamten letzten Jahr seien es 327 gewesen, sagte sie.

Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Tierheime und Tierschutzvereine mit dem Einfangen der Tiere beauftragt werden, anschließend werden sie gechippt, registriert und kastriert. Beim Einfangen dürfen, sollte die Verordnung in Kraft treten, Grundstücke betreten werden, ohne dass Eigentümer ihre Einwilligung dazu geben müssen. Ausnahmen von der Verordnung seien aber möglich, verwies Schönenbrücher auf Katzenzüchter oder Bauernhofkatzen. Zu den Kosten sagte sie, dass diese gedeckelt seien und verwies auf den „Tierschutzpfennig“, den die Gebietskörperschaften bezahlen.
Aufgrund der „Förderrichtlinie Tierheim“ für Kastrationsmaßnahmen trage auch der Freistaat seinen Teil bei. Dazu kommen Spenden und – was am wichtigsten ist – sehr viel unbezahlte ehrenamtliche Arbeit von Katzenfreundinnen und Katzenfreunden, wenn sie Welpen alle zwei Stunden füttern, Futterstellen betreuen und weitere Arbeiten erledigen. Bei Katzen, die einem Tierhalter zugeordnet werden können, trage dieser die Kosten, ergänzte Schönenbrücher. Sie glaubt zudem nicht, dass Tierheime während der Dauer der Verordnung überlastet werden. Da alle Streuner- und Freigängerkatzen künftig einen Chip haben müssen, gelangten Fundkatzen schnell zu ihren Haltern oder an ihre Futterstellen zurück. Aufgrund der Verträge zum Einfangen der Tiere sei die Anzahl aufzunehmender Katzen planbar, auch freie Pflegestellen würden unterstützen.

Dass die Diskussion im Kreistag so lange dauerte, lag auch daran, dass manche Kreistagsmitglieder in der Verordnung eine zu starke Bürokratisierung und Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sahen, etwa wenn Katzenfänger ihre Grundstücke betreten dürfen. Ob eine solche Verordnung für den kompletten Landkreis notwendig sei, hinterfragten zwei Kreisräte. Einer regte an, nur Einzelverordnungen für einzelne Gemeinden zu erlassen, sofern dies die Bürgermeister wünschten. Eine solche Verordnung würde aber zu keinem Erfolg führen, argumentierte die Gegenseite und verwies auf Einzelverordnungen im Landkreis Haßberge, die „nur ein Papiertiger“ und wirkungslos seien. Dass eine flächenmäßige Katzenschutzverordnung funktioniere, sehe man an einer Umfrage unter Dutzenden Kommunen in Hessen, die diese als probates Mittel zur Eindämmung bezeichnet hätten, so eine weitere Wortmeldung. „Das Elend beginnt mit der Vermehrung“, plädierte eine Kreisrätin für den Erlass einer solchen Verordnung. Am Ende stand dann ein knappes Votum für den Erlass der Katzenschutzverordnung.

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