Illegale Müllablagerungen an Containerstandplätzen unterlassen!

So sieht es zuweilen an manchen Containerstandorten aus, wenn Unbekannte Müll illegal entsorgen. Foto: Kommunale Abfallwirtschaft

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, illegale Müllablagerungen an Containerstandplätzen, auf Parkplätzen und in der freien Natur zu unterlassen. In den vergangenen Wochen wurden erneut verschiedenste Abfälle neben Sammelcontainern abgestellt – unter anderem Sperrmüll, Problemmüll, Hausmüll, Elektrogroßgeräte und sonstige Abfälle, die dort nicht entsorgt werden dürfen.

Diese Ablagerungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können strafrechtlich relevant sein. Illegale Ablagerungen verunstalten das Ortsbild, beeinträchtigen die Nutzung der Containerstandorte und verursachen erhebliche zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit. Die Beseitigung der illegal abgelagerten Abfälle muss aufwendig organisiert und letztlich von allen Gebührenzahlenden mitgetragen werden. Darüber hinaus können von unsachgemäß abgestellten Abfällen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen.

Dabei gibt es für die meisten dieser Abfälle bürgerfreundliche, in der Regel kostenfreie Entsorgungsmöglichkeiten: Viele Abfälle können im Rahmen von Freimengen einfach auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sperrige Gegenstände können zudem bequem über die Abholung auf Abruf entsorgt werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass illegale Ablagerungen nicht notwendig und inakzeptabel sind. Wer sich unsicher ist, wie einzelne Gegenstände richtig zu entsorgen sind, kann sich an die Abfallberatung unter Telefon 09371/501-380 und -384 wenden oder die Informationen auf der Internetseite www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall.html oder in der AbfallApp MIL nutzen.

Gleichzeitig bittet die Kommunale Abfallwirtschaft die Bevölkerung um aktive Mithilfe: Wer beobachtet, dass an Containerstandorten, auf Parkplätzen oder in der Natur Abfälle illegal abgelagert werden, sollte dies möglichst zeitnah der Polizei, der Gemeindeverwaltung, dem Staatlichen Abfallrecht im Landratsamt oder der Kommunalen Abfallwirtschaft melden. Hilfreich sind Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Fahrzeugen oder Kennzeichen sowie weitere Beobachtungen.

Nur mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger können Verursacher ermittelt und Verstöße konsequent geahndet werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft appelliert daher an die Verantwortung aller, die bestehenden Entsorgungsangebote zu nutzen mitzuhelfen, illegale Müllablagerungen zu verhindern.

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