Grundsteuer: Änderungen anzeigen
Das Landratsamt Miltenberg macht alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und land- sowie forstwirtschaftlichen Betrieben auf eine aktuelle Broschüre aufmerksam, in der der Freistaat Bayern über die Anzeige von Änderungen in Bezug auf die Grundsteuer-Bemessungsgrundlage ausführlich informiert.
Dabei geht es darum, dass alle Änderungen der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer – Stichtag war der 1. Januar 2022 – angezeigt werden müssen. Wenn sich am Grundbesitz etwas ändert, muss dies von den Eigentümerinnen und Eigentümern dem Finanzamt ohne explizite Aufforderung gemeldet werden. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Das betrifft etwa Änderungen in Bezug auf die Fläche oder die Nutzung des Grundbesitzes. Sollte sich nur die Eigentümerschaft – etwa wegen eines Verkaufs – geändert haben, muss dies nicht angezeigt werden. In solchen Fällen wird das Finanzamt in den meisten Fällen von sich aus tätig. Welche Ausnahmen hierfür gelten, wer anzeigepflichtig ist und welche Fristen gelten, ist in der Broschüre dargelegt.
Die Vordrucke stehen im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de zum Herunterladen bereit. Sie können nach dem Ausfüllen über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform übermittelt werden. Auf der genannten Internetseite finden sich weiterhin viele Informationen über alle Aspekte der Grundsteuer, auch die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: (www.grundsteuer.bayern.de/pdf/Flyer-Grundsteuer_Anzeige_von_Aenderungen.pdf).