Gemeinsame Kontrollen der Polizei und des Landratsamts - Gaststätten und Spielhallen im Fokus
Bei einer Kontrollaktion der Polizeiinspektion Obernburg, gemeinsam mit dem Landratsamt Miltenberg, wurden am späten Donnerstagabend erneut Gaststätten und Spielhallen in den Fokus genommen. Die Einsatzkräfte stellten dabei Verstöße fest und mussten entsprechende Verfahren einleiten.
Am späten Donnerstagabend führten mehrere Beamte der Obernburger Polizei, zusammen mit Mitarbeitern des Landratsamtes Miltenberg, eine Schwerpunkkontrolle im Landkreis Miltenberg durch.
Ziel war es Gaststätten und Spielhallen auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Jugendschutz zu kontrollieren. Auch die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels stand dabei im Vordergrund.
Die Kontrollkräfte suchten Gaststätten in Elsenfeld, Wörth am Main, Kleinwallstadt, Großwallstadt und Sulzbach am Main auf. Dabei musste in mehreren Lokalen mangelnder Brandschutz, wie etwa fehlende Feuerlöscher oder nicht gekennzeichnete Notausgänge beanstandet werden. In einem Betrieb wurde das Rauchen von Shisha-Tabak im Inneren gestattet. Zudem war kein CO-Warnmelder angebracht.
Auch fehlende Jugendschutzaushänge wurden festgestellt. Direkt neben dem Zigarettenautomaten eines Lokals war frei zugänglich eine Freischaltkarte ausgelegt. Auch Verstöße im Bereich des Glückspiels zogen entsprechende Verfahren nach sich, denn in einer Spielhalle wurde den Gästen gewährt mehrere Automaten gleichzeitig zu bespielen, obwohl dies nicht gestattet ist.
Die betroffenen Aufsichtspersonen sehen nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen. Auch die Betriebe, in denen die Verstöße erkannt wurden, müssen sich entsprechend verantworten. Die eingeleiteten Verfahren werden dem Landratsamt Miltenberg als zuständige Behörde zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Hier wird entschieden ob und welche Höhe von möglichen Bußgeldern im Einzelfall verhängt werden.
Die unterfränkische Polizei führt auch weiterhin Kontrollen in Spielhallen und Gaststätten durch. Dabei steht die Polizei stets im engen Austausch mit den Ordnungsbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Neben der Zielrichtung der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels stehen insbesondere auch die Sicherheitsvorschriften im Fokus. Die Verantwortlichen sollen dadurch sensibilisiert und auf Missstände hingewiesen werden. Verstöße in diesen Bereichen werden konsequent aufgedeckt und verfolgt.