Führerschein-Pflichtumtausch: Jetzt handeln und lange Wartezeiten vermeiden
Noch ist Zeit bis zur nächsten Frist des gesetzlich vorgeschriebenen Führerschein-Pflichtumtausches, dennoch empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Miltenberg Betroffenen, den Umtausch ihres Führerscheins nicht auf die lange Bank schieben.
Am 19. Januar 2027 endet die nächste Umtauschfrist. Bis zu diesem Datum müssen insbesondere EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum im Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.
Die Führerscheinstelle empfiehlt ausdrücklich, den Umtausch nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu beantragen. Erfahrungen aus den vergangenen Umtauschfristen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag erst in den letzten Wochen vor dem Stichtag stellen. Dies führt regelmäßig zu einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen und kann längere Bearbeitungs- und Wartezeiten zur Folge haben. Wer den Umtausch bereits jetzt beantragt, hat mehr zeitlichen Spielraum und trägt dazu bei, Wartezeiten zum Jahresende und zu Beginn des kommenden Jahres zu vermeiden.
Das Landratsamt empfiehlt daher: Lieber früher umtauschen und entspannt bleiben, als bis zum letzten Moment zu warten und anschließend länger auf den neuen Führerschein zu warten. Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden: online über die Internetseite des Landkreises Miltenberg oder alternativ mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
Bei seit 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahre gilt folgende Staffelung:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Damit richtet sich der aktuelle Aufruf insbesondere an diejenigen, deren Kartenführerschein in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurde. Auch ältere Papierführerscheine sind betroffen: Die Umtauschpflicht betrifft nicht nur ältere graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Auch Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise umgetauscht werden. Die älteren Kartenführerscheine haben häufig noch kein Ablaufdatum im Feld 4b.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Eine Besonderheit gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Beim Pflichtumtausch wird lediglich das bisherige Führerscheindokument gegen einen neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein ausgetauscht. Eine neue Fahrprüfung oder eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis ist damit nicht verbunden. Wird die jeweilige Umtauschfrist versäumt, erlischt die Fahrerlaubnis nicht. Das alte Führerscheindokument verliert jedoch seine Gültigkeit. Das Fahren mit einem nach Ablauf der Umtauschfrist ungültigen Führerscheindokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Umtausch beim Landratsamt Miltenberg: Für den Pflichtumtausch werden grundsätzlich ein Antrag, ein biometrisches Lichtbild sowie die erforderlichen Identitäts- und Führerscheindokumente benötigt. Die Antragstellung kann beim Landratsamt Miltenberg online oder mit den vorgesehenen Antragsunterlagen erfolgen. Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt 26,50 Euro.
Für diese Gemeinden ist die Dienststelle in Miltenberg zuständig: Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Neunkirchen, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten und Weilbach
Für diese Gemeinden ist die Dienststelle in Obernburg zuständig: Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Mönchberg, Niedernberg, Obernburg am Main, Röllbach, Sulzbach und Wörth.
Weitere Informationen finden sich unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/fuehrerschein.html. Bei Fragen steht die Führerscheinstelle des Landratsamtes Miltenberg per E-Mail unter fuehrerschein@lra-mil.de zur Verfügung.