Frist für Fahrtkostenrückerstattung ab 11. Jahrgangsstufe läuft ab

Schüler

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr (2024/2025) gestellt haben, diesen noch bis Freitag, 31. Oktober 2025, einreichen müssen. An diesem Tag endet die Frist für die Antragstellung, später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 oder die Berufsschule besuchten und deren Fahrtkosten 320 Euro pro Schüler beziehungsweise 490,00 Euro pro Familie mit mindestens zwei anspruchsberechtigten Kindern im Schuljahr 2024/2025 überstiegen haben. Der Eigenanteil entfällt für Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage der Originalfahrkarten oder geeigneter Zahlnachweise erfolgen. Im Falle des Deutschlandtickets muss natürlich keine Originalfahrkarte beigelegt werden.  

Alle Informationen finden sich im „Merkblatt für Schüler/innen ab der 11. Jahrgangsstufe“, das auf der Homepage des Landkreises Miltenberg zu finden ist. (www.landkreis-miltenberg.de).

Rückfragen beantwortet die Schülerbeförderung (E-Mail: fahrtkostenerstattung@lra-mil.de, Telefon 09371/501-341) im Landratsamt Miltenberg.

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