Falsche Entsorgung von losen Akkus in Elektrokleingerätecontainern gefährdet Menschen

Diverse lose Akkus und Batterien in einem Container
Unzählige lose Akkus und Batterien wurden bei einer Nachkontrolle in Elektrokleingerätecontainern gefunden, obwohl sie darin nichts zu suchen haben. Die Pole loser Akkus und Batterien sollten vor der Abgabe abgeklebt werden, ehe sie im Handel oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Foto: Kommunale Abfallwirtschaft

Laut der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg hat eine aktuelle Nachsortierung erneut gezeigt, dass in den Depotcontainern für Elektrokleingeräte nach wie vor zahlreiche Gegenstände landen, die dort nicht hineingehören. Besonders gefährlich sind lose Akkus und Batterien. Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise an den Sammelstellen zu beachten.

Bei der Nachsortierung des Inhaltes mehrerer Elektrokleingerätecontainer wurden unzählige lose Akkus und Haushaltsbatterien aussortiert. Außerdem waren Elektrokleingeräte teilweise dem falschen Containertyp zugeordnet. Dabei ist es wichtig, dass kabelbetriebene sowie akku- oder batteriebetriebene Geräte in den jeweils dafür gekennzeichneten Container eingeworfen werden müssen. Lose Akkus und Batterien dürfen in keinen -Schrottcontainer eingeworfen werden. Nahezu alle gefundenen Akkus lagen lose in den Containern – darunter erneut leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus, beispielsweise aus Elektrofahrrädern.

Brandgefahr bereits am Containerstandort

Lithium-Ionen-Akkus können durch Stöße, Druck, Beschädigungen oder Kurzschlüsse in Brand geraten – bereits direkt im Elektrokleingerätecontainer. Neben einem möglichen Vollbrand können auch kleinere Brände Menschen durch Flammen, Hitze und Rauchgase erheblich gefährden. Betroffen sind Menschen an der Sammelstelle und Beschäftigte, die die Container leeren, transportieren oder deren Inhalt nachsortieren müssen. Die Abfallwirtschaft warnt daher eindringlich: Wer lose Akkus und Batterien in die E-Schrottcontainer wirft, gefährdet Menschen.

So werden Elektrokleingeräte richtig entsorgt

An den Sammelstellen stehen zwei unterschiedliche Container bereit:

  • Kabelbetriebene Elektrokleingeräte gehören in den damit gekennzeichneten
    Container.
  • Akku- oder batteriebetriebene Elektrokleingeräte gehören in den dafür
    vorgesehenen Container. Herausnehmbare Akkus und Batterien sind – sofern
    problemlos möglich – vor dem Einwurf zu entfernen und getrennt abzugeben. Fest
    verbaute Akkus und Batterien dürfen im Gerät verbleiben.

Die Pole loser Akkus und Batterien sollten vor der Abgabe abgeklebt werden, ehe sie im Handel oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Elektrogeräte gehören grundsätzlich nicht in den Hausmüll – auch dann nicht, wenn der Akku oder die Batterie fest eingebaut ist.

Kostenlose Abgabe im Landkreis

Elektrokleingeräte können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg in Erlenbach, Bürgstadt und Guggenberg abgegeben werden. Weitere Möglichkeiten bestehen bei den mobilen Schadstoffsammlungen und über die Depotcontainer für Elektrokleingeräte.

Kostenlose Rückgabe im Handel

Auch viele Geschäfte nehmen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurück:

  • Bis zu drei kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern können ohne Neukauf in Elektrofachmärkten mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte abgegeben werden.
  • Auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.
  • Größere Altgeräte können beim Kauf eines vergleichbaren neuen Geräts kostenlos zurückgegeben werden.
  • Onlinehändler müssen ebenfalls geeignete Rückgabemöglichkeiten anbieten.

Andere Abfälle gehören ebenfalls nicht in die Container

Gasflaschen, Spraydosen, Autobatterien, Benzinkanister, Ölfässer, Sperrmüll und andere Abfälle dürfen ebenfalls nicht in den Depotcontainern entsorgt werden. Dafür stehen im Landkreis sichere und überwiegend gebührenfreie Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Elektrokleingerätecontainer richtig nutzen

Die Kommunale Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Elektrokleingerätecontainer in den Kommunen ein zusätzlicher Service sind. Damit dieser fortgeführt werden kann, müssen die Container ordnungsgemäß genutzt werden. Sollte sich die Situation nicht deutlich und dauerhaft verbessern, könnte die Kommunale Abfallwirtschaft gezwungen sein, die Container einzuziehen. Elektrokleingeräte würden dann, neben den Entsorgungswegen über den Handel, ausschließlich auf den Wertstoffhöfen unter Aufsicht von geschultem Personal angenommen.

Weitere Informationen gibt es unter www.e-schrott-entsorgen.org, auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-miltenberg.de sowie in der AbfallApp MIL. Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landkreises unter Telefon 09371/501-380 und 09371/501-384.

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