Fakten und Fristen zur Kommunalwahl 2026

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass am Sonntag, 8. März 2026, die allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern stattfinden. An diesem Tag werden die Gemeinderäte und Kreistage in Bayern gewählt. Dies gilt ebenso für die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Landräte und Landrätinnen, soweit sie nicht aufgrund besonderer Umstände außerhalb des gesetzlichen Turnus gewählt werden.

Soweit im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden konnte, findet am Sonntag, 22. März, die Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt.

Für die Kreistags- und Landratswahlen erfolgt die Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen am Dienstag, 9. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt bis Donnerstag, 8. Januar, 18 Uhr, können Wahlvorschlagsträger ihre Wahlvorschläge einreichen. Für die Gemeindewahlen sind die Wahlleitungen bei den jeweiligen Gemeinden verantwortlich.

Für die Landkreiswahlen gelten folgende Ausführungen:

Nach Prüfung der Wahlvorschläge durch die Wahlleitung und gegebenenfalls erfolgter Aufforderung an die Wahlvorschlagsträger zur Mängelbeseitigung tritt der Wahlausschuss am Dienstag, 20. Januar, zusammen, um über die Gültigkeit der Wahlvorschläge zu entscheiden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bekannt gemacht.

Soweit der Wahlausschuss Wahlvorschläge ganz oder teilweise für ungültig erklärt hat, können gegen diese Entscheidung Einwendungen bis Montag, 26. Januar, 18 Uhr, vorgebracht werden, über die der Wahlausschuss am Dienstag, 27. Januar, entscheidet. Hilft der Wahlausschuss Einwendungen nicht ab, entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagsträgers der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Unterfranken bis spätestens Montag, 2. Februar 2026.

Danach werden die zugelassenen Wahlvorschläge bekanntgegeben, der Auftrag erfolgt zum Druck der Stimmzettel, die nach Fertigstellung an die Gemeinden ausgeliefert werden. Ab diesem Zeitpunkt können die Wahlunterlagen von den Gemeinden ausgegeben werden.

Die Termine der Sitzungen des Wahlausschusses, die Bekanntmachungen über die eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge sowie die Stimmzettel können zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://wahlen.landkreis-miltenberg.de eingesehen werden. Dort kann man auch am Wahlabend die Ergebnisübermittlung für die Landrats- und Kreistagswahlen beobachten. Nach Feststellung der endgültigen Ergebnisse durch den Wahlausschuss werden diese ebenfalls dort einsehbar sein.

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