Entschädigungsfrist verlängert

Regenbogenflagge
Foto: SatyaPrem @ Pixabay

Der Landkreis Miltenberg weist darauf hin, dass es möglich ist, beim Bundesamt für Justiz Entschädigungen anzufordern, wenn Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der DDR von 1945 bis 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Grundlage ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG).  

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen standen von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise sowohl in der Bundesrepublik Deutschland wie in der DDR unter Strafe. Dieses Verbot ist aus heutiger Sicht grundrechts- und menschenrechtswidrig. 2017 hob der Gesetzgeber auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf.
Zugleich erhielten Betroffene wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. Hat die betroffene Person aufgrund der Verurteilung Freiheitsentziehung erlitten, so wird hierfür eine zusätzliche Entschädigung geleistet. Die bis 21. Juli 2022 laufende Antragsfrist wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert. Ebenfalls bis zum 21. Juli 2027 verlängert wurde die Antragsfrist nach der ergänzenden Richtlinie zur Zahlung von Entschädigungen für Betroffene des strafrechtlichen Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen aus dem Bundeshaushalt.  

Betroffene können sich an das Bundesministerium für Justiz wenden, um eine Entschädigung zu beantragen. Weitere Informationen gibt es per E-Mail (rehabilitierung@bfj.bund.de) und im Internet (www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung).

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