70 km/h auf der B 469 zwischen Laudenbach und Kleinheubach

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

B 469: Geschwindigkeitsbeschränkung nach Unfällen im Begegnungsverkehr

Miltenberg: Das Landratsamt Miltenberg hat mit sofortiger Wirkung für die Bundesstraße 469 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Laudenbach-Süd und Kleinheubach Nord in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h verkehrsrechtlich angeordnet.

Grundlage dieser Entscheidung ist die Empfehlung der Unfallkommission, die u. a. aufgrund mehrerer schwerer Verkehrsunfälle auf diesem Streckenabschnitt zusammentrat. Im Rahmen des Stufenkonzepts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung als geeignete Maßnahme beschlossen. Die Unfallkommission, die sich aus Vertretungen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg, der örtlichen Polizeiinspektionen Miltenberg und Obernburg sowie dem Landratsamtes Miltenberg zusammensetzt, traf diese Entscheidung bei ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 21.08.2025.

Die Anordnung dient ausschließlich dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, durch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Unfallgefahr deutlich zu senken und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen.

Die erforderliche Beschilderung wird in den kommenden Tagen durch die Straßenmeisterei Miltenberg aufgestellt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung tritt mit deren Aufstellung in Kraft. Das Landratsamt Miltenberg bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern die notwendige Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten.

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