Baugenehmigung/Bauanträge
Wer viel Geld für seinen Traum von den eigenen vier Wänden ausgibt oder in gewerbliche und landwirtschaftliche Bauten investiert möchte, dass sie über Jahrzehnte Bestand haben.
Jeder Neubau oder die Änderung der Nutzung baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Durch eine öffentlich-rechtliche Prüfung Ihres Vorhabens können technische Standards eingehalten und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Seit 01.01.2008 wurden für Bauherren (Bauwillige) weitere Vereinfachungen eingeführt, aber auch zusätzliche technische Nachweise gefordert.
Aufgaben / Dienstleistungen
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach.
Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach, Wörth.Formulare:
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Rechtsvorschriften:
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