21.05.2021

Pressemitteilung In Fachkonferenz mitreden bei der Suche nach Atommüll-Endlager

Beteiligung für alle Bürger*innen vom 10. bis 12. Juni möglich und erwünscht


Der Beteiligungsprozess an der Suche nach einem Atommüll-Endlager in Deutschland für knapp 30.000 Kubikmeter hochradioaktiven Abfall geht einen nächsten, wichtigen Schritt, bei dem auch die Öffentlichkeit gefragt ist: Vorträge, Plenumsphasen und Arbeitsgruppen warten auf die Bürger*innen, die sich zur zweiten, digitalen „Fachkonferenz Teilgebiete“ vom 10. bis 12. Juni anmelden. Sie diskutieren nach dem ersten Beratungstermin im Februar 2021 über den „Zwischenbericht Teilgebiete“, der im September 2020 veröffentlicht wurde.

Im September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gemäß des Standortauswahlgesetzes des Bundes 90 länder- und landkreisübergreifenden Teilgebieten und damit 54 Prozent der Fläche Deutschlands eine grundsätzliche geologische Eignung zugesprochen. Auch der Landkreis Miltenberg ist davon betroffen und gehört mit zum Teilgebiet 10. Mit der Veröffentlichung der Teilgebiete begann die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Kern der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sind drei Fachkonferenzen, von denen die erste vom 5. bis 7. Februar 2021 stattgefunden hat. Vor der Festlegung von etwa einer Handvoll Standortregionen für eine umfassende Begutachtung werden die Bürger*innen in drei Fachkonferenzen beteiligt.

Landrat Jens-Marco Scherf ruft die Bevölkerung des Landkreises zur Teilnahme auf: Aktuell geht es darum, die Zahl der in Frage kommenden Gebiete für einen potenziellen Endlagerstandort zu reduzieren. Wichtig ist dabei, dass sich möglichst viele Bürger*innen und Vertreter*innen von gesellschaftlichen Organisationen und Gebietskörperschaften am weiteren Vorgehen beteiligen und ihre Einwendungen und Anträge vorbringen. Alle Anträge müssen von der BGE berücksichtigt werden, deswegen ist gerade jetzt die öffentliche Beteiligung eminent wichtig. An der kommenden dreitägigen „Fachkonferenz Teilgebiete“ können alle Bürger*innen teilnehmen, Fragen stellen und sich einbringen.

Die aktuell als rein digitale Veranstaltung geplante Konferenz beginnt am Donnerstag, 10. Juni 2021, um 16 Uhr und endet am Samstag, 12. Juni 2021, um 18 Uhr. Wer teilnehmen will, sollte sich möglichst zeitnah anmelden unter www.fachkonferenz-anmeldung.de. Neben Vorträgen und Plenumsphasen stehen Arbeitsgruppen zu fachlichen Fragen im Mittelpunkt. Unter anderem wird auch das Vorbereitungsgremium für die dritte Fachkonferenz gewählt.

Speziell für junge Menschen gibt es in der Vorbereitung auf die Konferenz mehrere Angebote. In Videokonferenzen können junge Menschen bis 30 Jahre bei der Endlagersuche mitreden. Am 17. Mai hat man beim Mitmachpaket „Wie kann ich konkret mitreden?“ erfahren, wie man sich beteiligen und eigene Ideen einbringen kann. Am 31. Mai 2021 geht es im „Planspiel Endlager“ um die verschiedenen Akteure, die das Verfahren prägen, und um deren Sichtweisen. Die Veranstaltungen finden mit dem Videokonferenztool Zoom statt. Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich. Infos sind jederzeit auf der Homepage des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abrufbar. Die Anmeldung hierfür erfolgt unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bge.de.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren und einen Überblick über aktuelle und künftige Beteiligungsmöglichkeiten sind auf der zentralen Informationsplattform zur Endlagersuche (www.endlagersuche-infoplattform.de) aufgeführt. Anträge an die Fachkonferenz können bis 31. Mai 2021 per E-Mail (geschäftsstelle@fachkonferenz.info) eingereicht werden.

Unter www.base.bund.de/virtuelle-endlagerausstellung findet sich die Ausstellung „suche:x“ des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Sie bietet einen schnellen Überblick zu wesentlichen Aspekten der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle: Wie läuft die Suche nach einem Endlager ab? Welches Wirtsgestein eignet sich? Wie kann ich an der Endlagersuche mitwirken? Die Beteiligung der Bürger*innen ist gesetzlich vorgeschrieben.
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