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Landratsamt Miltenberg
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist der Landkreis Miltenberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Landkreis wird vertreten durch Landrat Jens Marco Scherf
Redaktion
Büro des Landrats – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Susanne Seidel (Pressesprecherin)
Die fachlichen Inhalte (Bereich Landratsamt) wurden von den einzelnen Fachbereichen des Landratsamtes erstellt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die dort angegebenen Ansprechpersonen.
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www.wahlen-in-mil.de
www.mz-miltenberg.de
www.chorwettbewerb-miltenberg.de
www.familie-miltenberg.de/
www.bildungsregion-mil.de/
www.gesundheitsregion-plus-miltenberg.de/
www.kunstnetz-mil.de
http://kulturwochen.landratsamt-miltenberg.de
www.lauftag.de
http://suchtpraevention.kreis-mil.de
http://jugendarbeit.kreis-mil.de
http://behindertenwegweiser.kreis-mil.de
http://seniorenwegweiser.kreis-mil.de
http://pflegeplatzboerse.kreis-mil.de
www.psag-untermain.de/
www.stiftungaltenhilfe-mil.de
www.schwanger-in-miltenberg.de
www.selbsthilfe-miltenberg.de
www.main4eck.de
Redaktionell verantwortlich für die einzelnen Informationsbereiche sind die jeweils dort genannten Ansprechpartner.
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Urheberrecht
Alle auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landkreises Miltenberg. Dies gilt insbesondere für ganz oder teilweise zu erfolgenden Vervielfältigungen, Bearbeitung, Verarbeitung und Wiedergabe von Inhalten. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte dieser Seite nicht vom Landkreis Miltenberg erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung in unserem Internetangebot ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir die betroffenen Inhalte umgehend entfernen.
E-Mail-Sicherheit
Wir weisen darauf hin, dass förmliche Verfahrensanträge, Widersprüche, Schriftsätze oder ähnliches nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postwege, per Telefax oder in Form einer persönlichen Vorsprache erforderlich. In Anbetracht der bekannten Risiken sollten auch keine sensiblen Informationen per E-Mail versandt werden.
Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zur Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Kommunikation verweisen.
Elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Miltenberg nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Miltenberg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.
Formfreie Schreiben
Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die vom Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen. Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig.
E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richten.
Das Landratsamt Miltenberg nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Textdateien im Format ANSI (*.txt), aktuelle MS-Officeformate für Windows (*.docx, *.xlsx, *.pptx), Portable Data File (*.pdf), Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg), Graphics Interchange Format (*.gif), Tag Image File Format (*.tif), Bitmap Pictures (*.bmp).
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
Formgebundene Schreiben
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, insbesondere bei Widersprüchen gegen Bescheide des Landratsamtes Miltenberg, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Vorgänge dieser Art richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@lra-mil.de
E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.
- Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
- Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
- Das Landratsamt Miltenberg bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
- Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Miltenberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
- Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
- Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
- Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
- Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Sichere Kommunikation über das Bayernportal
Über das sichere Kontaktformular können Sie uns nach Anmeldung mit Ihrer BayernID eine verschlüsselte Nachricht senden. Wenn Sie noch keine BayernID besitzen, können Sie sich über folgenden Link registrieren:
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Konzeption und Koordination der Website
Landkreis Miltenberg, Projektgruppe Internet
Administration, Programmierung, Webdesign
Landkreis Miltenberg, E-Government - Stefan Walter, Wolfgang Fürst
Redaktionssystem
komXpress (Fa. Livingdata)
Fotos
Brigitte Miltenberger
Michael Krebs
Medienzentrum Miltenberg
Mike Bauersachs, Amorbach (Kabarettfestival Sommerrausch)