03.04.2020

Pressemitteilung Erweiterte Regeln reduzieren Infektionsrisiko für Einsatzkräfte

Die Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie machen auch vor den Feuerwehren nicht halt. So hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Sicherheitshinweise für die Einsatzkräfte der Feuerwehren um wichtige Hinweise ergänzt. Die Maßnahmen beginnen schon mit dem Eintreffen im Gerätehaus, betreffen die Ausrückordnung und gehen bis hin zur Arbeit an der Einsatzstelle.

Helfer der Freiwilligen Feuerwehren sollen nicht mehr mit dem eigenen Auto ausrücken, Einsatzkleidung darf nicht mehr im Privatauto gelagert oder getragen werden, auch nicht im Kofferraum. So soll die Kontaminationsverschleppung in den Privatbereich vermieden werden.

Auch im Gerätehaus gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern, die Gesamtzahl der Personen im Gerätehaus soll auf das Mindestmaß begrenzt werden. Das ist beim Umkleiden sowohl vor und nach dem Einsatz wie auch bei der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und bei den Einsatznachbesprechungen zu beachten. Die Gesamtzahl der Personen im Gerätehaus soll auf das Mindestmaß begrenzt werden. Beim Umkleiden müssen die Nutzer von benachbarten Spinden nacheinander tätig werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann.

Am folgenreichsten sind die Regelungen in der Ausrückordnung: Auch hier gilt es, die Personenzahl auf das Mindestmaß zu reduzieren. Löschgruppenfahrzeuge sollen maximal

mit einer Staffel besetzt werden, Staffelfahrzeuge maximal mit einem Trupp. Weitere Helfer können mit Mannschaftstransportwagen oder Mehrzweckfahrzeugen nachgeführt werden. Gerade in großen Einsatzszenarien mit Personalbedarf (etwa beim Atemschutz) hat das Folgen in der Alarmierung. Die Feuerwehren sind unter Umständen gezwungen, mit mehr Fahrzeugen an Einsatzstellen anzurücken. Zu beachten ist dabei zum einen das Freihalten der Anfahrtswege, aber auch das Freimachen von Aufstauräumen bei Verkehrsunfällen, denn hier müssen meist auch Einsatzmittel direkt zur Unfallstelle verbracht werden.

Die gesamten Sicherheitshinweise zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen der Einsatzkräfte des DGUV sind unter www.feuerwehrverband-blog.de einsehbar und umzusetzen. Kreisbrandrat Meinrad Lebold dankt in diesem Zusammenhang allen Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Miltenberg für ihren Einsatz.
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