AufgabeEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (sozialpädagogisch)

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie von einer seelischen Behinderung bedroht sind und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder zu erwarten ist. Seelische Behinderungen sind gegenüber anderen Behinderungsarten schwerer zu definieren und bedürfen deshalb einer fachärztlichen sowie sozialpädagogischen Einschätzung.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Schimandl-Schüßler
Sachbearbeiterin
09371 501-66209371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin! 

Zuständigkeit:
Frau Schimandl-Schüßler (Buchstaben A-L); Frau Köhler (Buchstaben M-Z)

Weitere Informationen:

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Eingliederungshilfe wird in verschiedenen Formen geleistet:

  • Hilfe in ambulanter Form
  • Hilfe in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien
  • stationäre Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen

Entstehende Kosten:

Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe durch einen Kostenbeitrag herangezogen, wenn die Hilfe durch geeignete Pflegepersonen sowie in Einrichtungen über Tag und Nacht und sonstigen Wohnformen geleistet wird (§ 91 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).

Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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