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KFZ-Zulassungen
Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Zulassungsstelle
Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -158
09371 501-79153
Zulassungsstelle
Obernburg
Infotelefon
06022 6200-602 bis -606
06022 6200-79602
Notwendige Unterlagen:
einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
Eigentumsnachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten
Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
Nachweis über den Tag der ersten Zulassung
Original EG-Typgenehmigung (falls vorhanden)
Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
Kann keine EG-Typgenehmigung vorgelegt werden, technisches Gutachten nach § 21 StVZO vom TÜV
ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer [Formular - Siehe unten]
ggf. Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Formulare:
Kraftfahrzeugzulassungen - Einwilligungserklärung für Minderjährige
Kraftfahrzeugzulassungen - SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer per Lastschrift (früher: Einzugsermächtigung)
Kraftfahrzeugzulassungen - Vollmacht
Vollmacht für eine/n Beauftragte/n zur Zulassung von Kraftfahrzeugen
Kraftfahrzeugzulassungen - Zustellungsvollmacht
Zustellungsvollmacht für die Zulassung von Fahrzeugen auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Informationen des BayernPortals:
Kraftfahrzeug; Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Umschreibung oder Wiederzulassung
Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
Führerschein Pflichtumtausch
Radverkehrskonzept
Wunschkennzeichen
Bauantragsformulare
Straßensperrungen
ÖPNV
Initiative Bayerischer Untermain
Online - Außerbetriebsetzung
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