Kraftfahrzeugzulassungsstelle
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Kraftfahrzeuge zugelassen werden. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.
KFZ –Zulassung Terminvereinbarung
Kundinnen und Kunden können zu den folgenden Zeiten ohne Termin kommen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr.
Wenn Sie ohne Termin kommen, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Vorsprache ohne Termin max. 2 Zulassungen und 2 Abmeldungen bearbeitet werden können.
Die Terminvergabe bleibt weiterhin bestehen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Möglichkeit der Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassungsstellen in Miltenberg und Obernburg zu nutzen. Sie haben dann die Möglichkeit, Termine für sämtliche Vorgänge in der Zulassungsstelle online zu buchen. Ein kurzfristiger Blick in das Terminangebot empfiehlt sich, denn die zur Verfügung stehenden Schalterkapazitäten werden täglich vormittags aktualisiert.
- Termine für die Zulassungsstelle Miltenberg
- Termine für die Zulassungsstelle Obernburg
Im Landkreis Miltenberg sind die Zulassungen im Landratsamt Miltenberg oder in der Dienststelle in Obernburg möglich.
>> Anfahrt und Öffnungszeiten
…
seit 15.01.2018 verfügbar!
Aufgaben / Dienstleistungen
Weitere Informationen:
Online-Zulassungsbehörde
Seit dem 01. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit der Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung auf denselben Halter auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals nicht nur für die Außerbetriebsetzung, sondern auch für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung, auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Zum Angebot der Online-Zulassungsbehörde des Landratsamt Miltenberg gelangen Sie hier: Online Zulassungsbehörde
Formulare:
Merkblätter:
Links: