Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Sie haben ein stillgelegtes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis erworben und möchten dieses nun in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Zulassungsstelle Miltenberg Infotelefon | 09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 |  |
Zulassungsstelle Obernburg Infotelefon | 06022 6200-602 bis -606 | 06022 6200-79602 |  |
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Formulare:
Links:
- Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Informationen des BayernPortals: