Reparaturbonus für Elektrogeräte im Landkreis Miltenberg
Mit der Zahlung eines Reparaturbonus will der Landkreis Miltenberg einen Anreiz schaffen, defekte Elektrogeräte im Sinne der Nachhaltigkeit reparieren zu lassen anstatt sie wegzuwerfen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg
- Reparaturbonus kann einmal pro Quartal beantragt werden
- Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus. Er wird nur gewährt, solange die bereitgestellten Fördermittel zur Verfügung stehen.
Was wird gefördert?
- ausschließlich die Reparatur von Elektrogeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden
- Förderung von Elektrogeräten der gleichen Art nur einmal innerhalb von 12 Monaten
- Ausgenommen von Förderung: Serviceleistungen, wie Reinigungen, Software-Updates, Wartungen; Kostenvoranschläge; Neukauf eines Gerätes; Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
- Nur von Fachbetrieben ausgestellte Rechnungen werden akzeptiert
- Angabe von: Art der Reparatur, Art des Gerätes, Datum, Vor- und Nachname sowie Anschrift des Kunden
Die Daten müssen mit denen des Antragstellers übereinstimmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss wird gestaffelt gewährt:
- 20,00 Euro bei einer Reparaturrechnung bis 150,00 Euro
- 40,00 Euro bei einer Reparaturrechnung größer 150,00 Euro
- Zuschuss beträgt max. 25% der Rechnungssumme
Förderfähig sind Mindestrechnungssummen von 50,00 Euro.
Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Repair-Cafes erhält dieses eine Förderpauschale von 20,00 Euro pro Reparaturfall.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Bitte verwenden Sie den Online-Service unter: Online-Formular zum Reparaturbonus für Elektrogeräte
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ausstellung der Rechnung bei der Landkreisverwaltung gestellt werden.
Merkblatt zum Reparaturbonus für Elektrogeräte
Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?
Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Vieth, Tel.: 09371 501-384; martina.vieth@lra-mil.de.