Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Jahresabschluss 2014 des Landkreises Miltenberg;
a) örtliche Prüfung
b) Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2016 KA/004/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag einstimmig,
den Jahresabschluss 2014 des Landkreises Miltenberg mit folgenden
Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
festzustellen:
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der Erträge 102.907.779,24
€
Gesamtbetrag der Aufwendungen 97.994.172,51
€
Saldo +
4.913.606,73 €
Finanzrechnung:
Laufende Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der Einzahlungen 98.006.959,79
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen 87.947.591,71
€
Saldo + 10.059.368,08 €
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der Einzahlungen 3.102.884,38
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen 9.759.410,83
€
Saldo - 6.656.526,45 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der Einzahlungen 0,00
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen 3.094.637,92
€
Saldo -
3.094.637,92 €
Finanzmittelüberschuss +
308.203,71 €
Liquide Mittel 29.219.110,87
€
Vermögensrechnung (Schlussbilanz)
Summe
Aktiva und Passiva 181.354.309,96
€
In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses, die Teilrechnungen und der Planvergleich, der Anhang mit Anlagen und der Rechenschaftsbericht einbezogen.
Frau Hörnig berichtet anhand der beiliegenden
Präsentation, dass der Jahresabschluss 2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss
örtlich geprüft worden sei. Alle Ergebnisse des Jahresabschlusses seien im
Prüfungsbericht vom 30.06.2016 enthalten. Den Bericht könne jedes Mitglied des
Kreistages im Kreisrechnungsprüfungsamt einsehen. Eine Vorstellung des Berichts
in den Fraktionssitzungen sei auf Wunsch möglich.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner
Sitzung am 29.06.2016 dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Feststellung des
Jahresabschlusses mit seinen Anlagen empfohlen.
Kreisrat Dr. Kaiser fragt nach dem aktuellen
Stand der Klage der Gemeinde Weilbach gegen den Landkreis gegen die
Kreisumlage. Herr Bürgermeister Kern habe den Kreisetat als unsolidarisch
kritisiert und den Vorwurf erhoben habe, dass zu viel Luft eingebaut sei. In
der Zeitung stehe nun, dass eine Begründung für die Klage vorliege. Die
Begründung gehe auf das Jahr 2008 zurück, nach jetzt acht Jahren nach
Einführung der Doppik für den Landkreis. In der Begründung heiße es, dass bei
der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik Fehler eingebaut worden
seien, die die Gemeinden zugunsten des Landkreises benachteiligen. Er möchte
wissen, ob bis zur nächsten Haushaltsberatung das Thema abgeschlossen sei.
Landrat Scherf antwortet, dass das nicht in
der Hand der Verwaltung liege. Die Verwaltung habe sehr großen Wert darauf
gelegt, dass in Sachen dieser Klage endlich eine Klagebegründung vorgelegt
werde.
Herr Krämer ergänzt, dass man bis zur
nächsten Aufstellung des Haushaltsplanes wahrscheinlich noch keine Entscheidung
haben werde. Ende Juni 2016 sei im Landratsamt die Klagebegründung eingegangen.
Weilbach habe vor Gericht die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Das Gericht
tendiere momentan auch dazu, das Verfahren auszusetzen. Die Verwaltung habe nun
auf die Klagebegründung Stellung genommen. Das Ziel der Verwaltung sei es, dass
das Verfahren nicht ausgesetzt werde, weil Weilbach gleichzeitig gegen den
Kreisumlagebescheid 2016 geklagt habe. Solange keine Entscheidung des Gerichts
vorliege, sei davon auszugehen, dass auch gegen den Kreisumlagebescheid 2017
geklagt werde. Die Begründung für die Aussetzung des Verfahrens liege darin,
dass vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth ein weiteres Verfahren anhängig sei,
wo die Stadt Forchheim gegen den Landkreis Forchheim klage. Dieses Verfahren
betreffe in einem Punkt auch die Klage gegen den Landkreis Miltenberg. Hier
gehe es darum, ob ein Jahresüberschuss ausgewiesen bzw. erzielt werden dürfe.
Zur Doppelbelastung führt Herr Krämer aus, dass es sein könne sein, dass es bei
der Umstellung auf die Doppik in den ersten Jahren zu Doppelbelastungen für die
umlageplichtigen Kommunen komme. Dies sei kein Fehler, sondern das sei im
Gesetz so festgeschrieben, wie die Umstellung zu erfolgen habe. Dementsprechend
sei die Umstellung auch vollzogen worden. Dies betreffe auch Weilbach in Bezug
auf seine Bürger, weil die Gemeinde Weilbach ebenfalls doppisch buche und seit
2008 auf die Doppik umgestellt habe.
Kreisrat Dr. Kaiser möchte wissen, ob sich
die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage oder gegen die Benachteiligung
aufgrund der Doppik richtet.
Herr Krämer antwortet, dass es um die
Mehrbelastung durch eine eventuelle Doppelbelastung gehe. Der Streitwert
belaufe sich auf 3% des Hebesatzes für das Haushaltsjahr 2015.
Kreisrat Dr. Kaiser merkt an, dass mit dieser
Begründung die Aussage, dass sich der Landkreis unsolidarisch verhalte,
hinfällig. Diese eventuelle Doppelbelastung sei das Ergebnis einer gesetzlichen
Regelung und nicht das Ergebnis einer politischen Entscheidung im Kreistag.
Herr Krämer erwidert, dass mehrere Punkte in
der Klagebegründung angeführt seien. Der eine Punkt sei die eventuelle
Doppelbelastung, ein anderer Punkt sei, inwieweit ein Jahresüberschuss
ausgewiesen werden dürfe.
Landrat Scherf fasst zusammen, dass die Klage
wahrscheinlich ausgesetzt werde, weil das Verwaltungsgericht Würzburg auf die
Entscheidung des VG Bayreuth warte.