Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Jahresabschluss 2014 des Landkreises Miltenberg;
a) örtliche Prüfung
b) Feststellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2016   KA/004/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Jahresabschluss 2014 des Landkreises Miltenberg mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern festzustellen:

 

Ergebnisrechnung:

Gesamtbetrag der Erträge                                                            102.907.779,24 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                  97.994.172,51 €

Saldo                                                                                              + 4.913.606,73 €

 

Finanzrechnung:

Laufende Verwaltungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                     98.006.959,79 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                    87.947.591,71 €

Saldo                                                                                            + 10.059.368,08 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                       3.102.884,38 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                      9.759.410,83 €

Saldo                                                                                               - 6.656.526,45 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                                     0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                      3.094.637,92 €

Saldo                                                                                               - 3.094.637,92 €

 

Finanzmittelüberschuss                                                                 + 308.203,71 €

 

Liquide Mittel                                                                                 29.219.110,87 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz)

Summe Aktiva und Passiva                                                       181.354.309,96 €

 

In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses, die Teilrechnungen und der Planvergleich, der Anhang mit Anlagen und der Rechenschaftsbericht einbezogen.


Frau Hörnig berichtet anhand der beiliegenden Präsentation, dass der Jahresabschluss 2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft worden sei. Alle Ergebnisse des Jahresabschlusses seien im Prüfungsbericht vom 30.06.2016 enthalten. Den Bericht könne jedes Mitglied des Kreistages im Kreisrechnungsprüfungsamt einsehen. Eine Vorstellung des Berichts in den Fraktionssitzungen sei auf Wunsch möglich.

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 29.06.2016 dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen empfohlen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser fragt nach dem aktuellen Stand der Klage der Gemeinde Weilbach gegen den Landkreis gegen die Kreisumlage. Herr Bürgermeister Kern habe den Kreisetat als unsolidarisch kritisiert und den Vorwurf erhoben habe, dass zu viel Luft eingebaut sei. In der Zeitung stehe nun, dass eine Begründung für die Klage vorliege. Die Begründung gehe auf das Jahr 2008 zurück, nach jetzt acht Jahren nach Einführung der Doppik für den Landkreis. In der Begründung heiße es, dass bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik Fehler eingebaut worden seien, die die Gemeinden zugunsten des Landkreises benachteiligen. Er möchte wissen, ob bis zur nächsten Haushaltsberatung das Thema abgeschlossen sei.

 

Landrat Scherf antwortet, dass das nicht in der Hand der Verwaltung liege. Die Verwaltung habe sehr großen Wert darauf gelegt, dass in Sachen dieser Klage endlich eine Klagebegründung vorgelegt werde.

 

Herr Krämer ergänzt, dass man bis zur nächsten Aufstellung des Haushaltsplanes wahrscheinlich noch keine Entscheidung haben werde. Ende Juni 2016 sei im Landratsamt die Klagebegründung eingegangen. Weilbach habe vor Gericht die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Das Gericht tendiere momentan auch dazu, das Verfahren auszusetzen. Die Verwaltung habe nun auf die Klagebegründung Stellung genommen. Das Ziel der Verwaltung sei es, dass das Verfahren nicht ausgesetzt werde, weil Weilbach gleichzeitig gegen den Kreisumlagebescheid 2016 geklagt habe. Solange keine Entscheidung des Gerichts vorliege, sei davon auszugehen, dass auch gegen den Kreisumlagebescheid 2017 geklagt werde. Die Begründung für die Aussetzung des Verfahrens liege darin, dass vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth ein weiteres Verfahren anhängig sei, wo die Stadt Forchheim gegen den Landkreis Forchheim klage. Dieses Verfahren betreffe in einem Punkt auch die Klage gegen den Landkreis Miltenberg. Hier gehe es darum, ob ein Jahresüberschuss ausgewiesen bzw. erzielt werden dürfe. Zur Doppelbelastung führt Herr Krämer aus, dass es sein könne sein, dass es bei der Umstellung auf die Doppik in den ersten Jahren zu Doppelbelastungen für die umlageplichtigen Kommunen komme. Dies sei kein Fehler, sondern das sei im Gesetz so festgeschrieben, wie die Umstellung zu erfolgen habe. Dementsprechend sei die Umstellung auch vollzogen worden. Dies betreffe auch Weilbach in Bezug auf seine Bürger, weil die Gemeinde Weilbach ebenfalls doppisch buche und seit 2008 auf die Doppik umgestellt habe.

 

Kreisrat Dr. Kaiser möchte wissen, ob sich die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage oder gegen die Benachteiligung aufgrund der Doppik richtet.

 

Herr Krämer antwortet, dass es um die Mehrbelastung durch eine eventuelle Doppelbelastung gehe. Der Streitwert belaufe sich auf 3% des Hebesatzes für das Haushaltsjahr 2015.

 

Kreisrat Dr. Kaiser merkt an, dass mit dieser Begründung die Aussage, dass sich der Landkreis unsolidarisch verhalte, hinfällig. Diese eventuelle Doppelbelastung sei das Ergebnis einer gesetzlichen Regelung und nicht das Ergebnis einer politischen Entscheidung im Kreistag.

 

Herr Krämer erwidert, dass mehrere Punkte in der Klagebegründung angeführt seien. Der eine Punkt sei die eventuelle Doppelbelastung, ein anderer Punkt sei, inwieweit ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden dürfe.

 

Landrat Scherf fasst zusammen, dass die Klage wahrscheinlich ausgesetzt werde, weil das Verwaltungsgericht Würzburg auf die Entscheidung des VG Bayreuth warte.

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