Beistandschaften
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Christine Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-247 | 09371 50179-203 |  |
Susanne Löhr Sachbearbeiterin | 09371 501-206 | 09371 50179-203 |  |
Monika Scholz Sachbearbeiterin | 09371 501-207 | 09371 50179-203 |  |
Stefanie Speth Sachbearbeiterin | 09371 501-236 | 09371 50179-203 |  |
Weitere Informationen:
Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.Entstehende Kosten:
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und JugendhilfegesetzInformationen des BayernPortals: