Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Eine Tagesmutter/-vater betreut ein oder mehrere Kinder ganztags oder einen Teil des Tages in der Regel bei sich zu Hause.
Die intensive und individuelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson und die zeitliche Flexibilität sind besondere Vorteile.
Das Jugendamt ist zuständig für die Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, vermittelt geeignete Tagesmütter / -Väter und berät Eltern und Tagespflegepersonen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Stoll Sachbearbeiterin | 09371 501-239 | | |
Frau Vogt Sachbearbeiterin | 09371 501-238 | | |
Weitere Informationen:
Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate in ihrem Haushalt betreuen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes bei der Betreuungsperson nicht gefährdet ist.Gesetzliche Grundlagen:
§§ 23, 24, 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII);
Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)Formulare:
Merkblätter:
Links:
Rechtsvorschriften:
Informationen zum Herunterladen:
Informationen des BayernPortals: