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Wasserrecht
Wasserentnahme
Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe des Landratsamtes und der Wasserwirtschaft.
Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, brauchen Sie eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum nicht zu einer Gewässerbenutzung etc. (§ 4 Abs. 3 WHG).
Aufgaben / Dienstleistungen
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Wasserentnahme aus Brunnen oder Quellen
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr
Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-288
09371 501-79286
Frau
Zeiler
Sachbearbeiterin
09371 501 289
09371 501-79286
Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen
Überschwemmungsgefährdete Gebiete
Hochwassernachrichtendienst
Kartendienst Gewässerbewirtschaftung
Bodeninformationssystem Bayern
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