Finanzielle Förderung
Regionale gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können seit dem Jahr 2000 nach § 20h SGB V Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Arbeit anfordern. In Bayern ist das Förderverfahren einheitlich geregelt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin und notwendige Formulare für den Runden Tisch Unterfranken sind über den unten angegebenen Link abrufbar.
Im Jahr 2022 wurden die Aktionen und Projekte des Arbeitskreises "Selbsthilfe und Gesundheit" mit einer Summe von 786 Euro gefördert.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Körbel Ansprechpartnerin | 09371 501-552 | 09371 501-524 |  |
Formulare:
Merkblätter:
Links:
Informationen zum Herunterladen: