Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die untere Gesundheitsbehörde und gehört zum staatlichen Bereich des Landratsamtes. Es erfüllt die Aufgaben, die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften den Gesundheitsämtern, den Amtsärzten oder beamteten Ärzten zugewiesen sind sowie die Fachaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bezug auf die Gesundheit des Menschen.
Gemäß der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für 14 Tage in Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sofern sie bei ihrer Einreise keine Aussteigekarten zur Weiterleitung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt ausgefüllt haben. Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg können sich hierfür über die Mailadresse einreise@lra-mil.de beim Gesundheitsamt des Landkreises Miltenberg melden und auch die erforderlichen ärztlichen Zeugnisse für eine Entlassung aus der Quarantäne vorlegen. Über die aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder und Regionen weltweit informiert das RKI auf seiner Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Dr. Erwin Dittmeier Sachgebietsleiter | 09371 501-556 | 09371 501-524 | 1609 |  |
Gesetzliche Grundlagen:
Verbindliche Rechtsgrundlage ist das bayerische Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli 2003.