Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Die Lebensmittelüberwachungsbehörde sogt für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika und so genannten Bedarfsgegenständen wie beispielsweise Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck. Hauptanliegen der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Daneben soll der Verbraucher aber auch vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse geschützt werden.
Aufgaben / Dienstleistungen
Kontaktinformationen:
Die Ansprechpersonen der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der LMÜInformationen des BayernPortals: