Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs ohne Kran für den Standort FFW Obernburg und eines Wechselladerfahrzeugs mit Kran für den Standort FFW Großheubach als überörtliches Gerät des Brand- und Katastrophenschutzes durch den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2017 KT/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
I.
Der Landkreis
Miltenberg beschafft
1. ein Wechselladerfahrzeug ohne Kran für
den Standort FFW Obernburg und
2. ein Wechselladerfahrzeug mit Kran für den Standort FFW
Großheubach
vorbehaltlich
1. der Erteilung des Bescheides der Regierung von Unterfranken über die
Förderung dieser Beschaffungen und
2. ausreichend vorhandener Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017
II.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Ausschreibung zu veranlassen.
III.
Herr Landrat
Scherf wird bevollmächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag
zu erteilen.
Herr Rosel trägt vor, dass die Kreisbrandinspektion
deren Konzept zur „Einführung eines Wechselladersystems im Landkreis
Miltenberg“ vorgestellt hat. Auf den beigefügten Auszug zu dem
Tagesordnungspunkt 5 aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses
am 08.05.2017 wird verwiesen.
Ergänzend hierzu teilt Herr Kreisbrandrat Lebold in
seiner Stellungnahme vom 14.07.2017 mit:
Beim
THW Obernburg ist ein Wechselladerfahrzeug für Abrollbehälter mit 6,50 m Länge
vom BUND vorhanden, sowie ein weiteres aus der örtlichen Gefahrenabwehr das
auch bei Einsätzen unterstützend alarmiert werden kann.
Die
Konzeption der Kreisbrandinspektion sieht vor, örtliche Fahrzeuge mit einer
überörtlichen Komponente zu ergänzen. Dies gewährleistet auch bei größeren
Einsätzen einen umfassenden Transport der notwendigen Abrollbehälter.
Nutzeffekt:
Insgesamt können hierdurch Fahrgestelle, die bei Konzeptionen der Einsatzzwecke
über Sonderfahrzeuge notwendig wären, eingespart werden. Abrollbehälter sind
kostengünstiger im Unterhalt. Innerhalb eines Landkreises sollten Wechsellader
nach einem Konzept stationiert werden, damit eine entsprechende Verwendung
jederzeit möglich ist. Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich welche
Abrollbehälter derzeit vorhanden sind oder geplant sind in der Beschaffung.
Ferner ist eine Kartendarstellung mit beigefügt.
Für die Beschaffung der beiden
Wechselladerfahrzeuge wurden bei der Regierung von Unterfranken die
entsprechenden Förderanträge gestellt. Das Pauschalsystem sieht pro Wechselladerfahrzeug
mit dreiachsigem Fahrgestell einen Zuschussbetrag von 83.000,00 Euro vor.
Über die Förderfähigkeit des
Wechselladerfahrzeugs des Standorts FFW Obernburg liegt noch keine schriftliche
Mitteilung der Regierung von Unterfranken vor. Nach Auskunft des Kreisbrandrats vom
14.07.2017 habe die Regierung von Unterfranken jedoch die Förderfähigkeit
mündlich zugesagt.
Für das Wechselladerfahrzeug des Standorts
FFW Großheubach stellte die Regierung von Unterfranken mit E-Mail vom
29.06.2017 die grundsätzliche Förderfähigkeit in Aussicht. Allerdings sei die
endgültige Entscheidung noch von diversen Nachweisen der ordnungsgemäßen
Unterbringung im Gerätehaus Großheubach abhängig, insbesondere von der Berücksichtigung
der lichten Torhöhe.
Rechtliche Würdigung
Die Landkreise
haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder
hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Die sachliche Notwendigkeit der
Beschaffungen wird im Rahmen des Förderverfahrens von den Fachberatern für
Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Unterfranken geprüft und
mit dem Förderbescheid bestätigt.
Für den Bereich Brand- und
Katastrophenschutz stehen für das Jahr 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 700.000
Euro zur Verfügung. Der Wechsellader für Obernburg wird ca. 225.000 € kosten,
der Wechsellader für Großheubach ca. 325.000 €.
Sollte die Ausschreibung eine Überschreitung
der veranschlagten Haushaltsmittel ergeben, im Zusammenhang mit weiteren
Beschaffungen (insbesondere Mehrzweckboot, AB Tank), wird ein Wechsellader,
vorbehaltlich des Haushaltsplans 2018, in das Jahr 2018 verschoben.
Kreisrat Reinhard fragt Herrn Kreisbrandrat Lebold, ob das Konzept irgendwann Auswirkungen auf die Fahrzeuge der Kommunen habe, oder ob das System unabhängig davon sei.
Herr Lebold sagt, dass dieses Konzept in erster Linie die überörtlichen Aufgaben bediene. Man habe nicht vor, gemeindliche Aufgaben damit zu übernehmen. In der Vollzugsbekanntmachung des Feuerwehrgesetzes seien überörtliche Aufgaben festgeschrieben. Diese nimmt man damit wahr. Es sei zusätzlich so, dass derzeit der Freistaat Bayern verstärkt auf Abrollbehälter umstelle. Dieser sollte in Obernburg ebenfalls stationiert werden, den der Freistaat komplett bezahlt hätte. Im März habe der Landkreis für die Gemeinde Großwallstadt für überörtliche Zwecke ein Wasserfördersystem bekommen, auch auf Abrollbehältern. Es müsste natürlich geschaut werden, wie man die einzelnen Systeme bewege, auch im Katastrophenfall. Direkte Auswirkungen auf die einzelne Gemeinde habe es nicht, weil es eines solchen Konzeptes bedarf, einmal die Abrollbehälter, zum anderen die Fahrzeuge, dass es überhaupt stimmig sei und bezuschusst werde.
Kreisrat Schuck sagt, dass es in der Müllumladestation auch zwei Wechselbehälterfahrzeuge gebe. Er möchte wissen, ob diese Fahrzeuge auch auf der Liste seien, da mit diesen Sickerwasser gefahren werde.
Herr Lebold antwortet, dass diese Fahrzeuge nach rechtlichem Sachstand nicht mit in die Liste aufgenommen werden könnten, da die Fahrzeuge über Müllgebühren finanziert worden seien. Beim Brand in Amorbach seien die Behälter mit den Fahrzeugen zwar im Einsatz gewesen und hätten Löschwasser zugefahren, aber dies sei nur Im Katastrophenfall ausnahmsweise möglich. Leihweise habe man auch schon Abrollbehälter aus der Abfallwirtschaft für Übungszwecke zur Verfügung gehabt. Durch gebührenrechtliche Beschränkungen sei die Aufnahme in die Liste jedoch nicht ohne weiteres möglich. Der Vorteil sei aber, dass man private Abrollfahrzeuge als Redundanz einsetzen könnte, wenn die originären Feuerwehrautos unterwegs seien. Die Behälter seien DIN-genormt, daher ließen sich auch private Fahrzeuge anbieten, z.B. bei Hilfekontingentseinsätzen.
Kreisrat Lieb möchte wissen, warum das Wechselladerfahrzeug für Obernburg ohne Krank sei.
Herr Lebold sagt, dass in Obernburg kein Kran vorhanden sei. Das Konzept der Kreisbrandinspektion beruhe darauf, dass man in ungefähr 25 Minuten in den einzelnen Orten sei. Beide Standorte hätten die Prognose abgegeben, dass es derzeit nicht finanzierbar sei.