Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Jahresabschluss 2015 – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2017 KT/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt einstimmig,
den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.313.578,04 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Herr Krämer legt dar, dass im Rahmen der
Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden
ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen
Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik
der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage
zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit
Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei
Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht
vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt momentan 3,3 Mio. €.
Der Beschluss wurde im Kreisausschuss am 03.07.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen.