Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Umbau und Erweiterung der Mensa an der Staatl. Berufsschule Obernburg; Information über den FAG-Antrag
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.07.2017 BAUV/004/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Wosnik trägt vor, dass in der öffentlichen Sitzung des Kreistages Miltenberg am 19.12.2016 der Kreistag unter Tagesordnungspunkt 11 bereits detailliert über die geplante Durchführung der Maßnahme sowie die FAG-Antragstellung informiert wurde und dieser sowie der Übertragung der weiteren Befassung an den Ausschuss für Bau und Verkehr einstimmig zugestimmt hat.
Um eine Finanzierung der Maßnahme
durch die Regierung von Unterfranken in den Jahren 2018ff. zu ermöglichen,
wurde der FAG-Antrag im November 2016 eingereicht und ein formloser Antrag auf
Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt.
Die Kostenschätzung, die mit dem
FAG-Antrag eingereicht wurde, beläuft sich auf rund 1,132 Mio. Euro brutto
inklusive Nebenkosten und pauschaler Baupreissteigung von 2014 zum Stand
November 2016.
Mit Schreiben vom 21.06.2017 hat die
Regierung von Unterfranken die fachtechnische Prüfung bestätigt, jedoch auch
mitgeteilt, dass die fachlichen Prüfungen noch nicht in allen Bereichen
abgeschlossen werden konnten.
Folgende
wesentlichen Punkte stellen sich aus Sicht der Regierung derzeit dar:
·
Die
Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung der Mensa ist der 1. Bauabschnitt
der geplanten umfassenden Generalsanierung, für die jedoch noch kein
schlüssiges Gesamtsanierungskonzept vorliegt. Das Raumprogramm der Berufsschule
wurde bisher nur aus der aktuellen Bestandsituation entwickelt. Danach sind im
Bestand derzeit 210m² als förderfähige Nutzfläche (NF 1-6) vorhanden. Nach der
vorliegenden Planung ergibt sich für die Mensa eine grundsätzlich förderfähige
Nutzfläche von 266,79 m²
·
Unter
dem Aspekt, dass es sich bei der Generalsanierung der Mensa um einen
abgeschlossenen Bauabschnitt handelt, ist davon auszugehen, dass für diesen
vorgezogenen Bauabschnitt kein VgV-Verfahren notwendig
ist
·
Es
ist allerdings davon auszugehen, dass für die nächsten Bauabschnitte ein VgV-Verfahren durchgeführt werden muss!
Planung
·
Es
wird davon ausgegangen, dass die Planung der Kantine innerhalb des
Gesamtkonzepts an der funktional richtigen Stelle ist.
·
Die
Baugenehmigung liegt noch nicht vor und muss nachgereicht werden. Sie bildet
die Grundlage zur Förderfähigkeit der Maßnahme. Kosten, die sich aus Auflagen
der Baugenehmigung ergeben, sind zeitnah nach zu melden.
·
Der
Brandschutznachweis muss nachgereicht werden. Auf die Barrierefreiheit wird
ausdrücklich hingewiesen.
·
Es
wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Planung dem pädagogischen Konzept
der Schule entspricht.
Flächen und Kosten
·
Bezogen
auf das Kosten- und Flächenblatt werden für die Kantine 315,45 m² NGF bzw.
266,79 m² HNF (NF 1-6) geplant. Mit dem Kostenrichtwert (KRW) von 3.957 €/m²
würden sich die max. förderfähigen Sanierungs- und Umbaukosten (Neubauwert) in
Höhe von 1.055.688 € als noch realistisch darstellen
·
Als
zuwendungsfähige Baukosten (KG 400 unter Vorbehalt) wurden 969.414 €
festgestellt (ca. 92% von 1.055.688 €)
·
Zur
Prüfung der KG 400 fehlen wesentliche Unterlagen, die für eine Prüfung
notwendig sind.
·
Zum
Thema Kostensicherheit wird vorsorglich auf die FA-ZR Nr.7.3 (Nachförderung von
Mehrkosten) hingewiesen
Die von der Regierung benannten Punkte sind
nachvollziehbar. Um den Förderantrag noch in 2016 einreichen zu können, war es
notwendig, die bisherige Planung aus 2014 mit der entsprechenden
Kostenschätzung zu verwenden.
Grundlage für die Kostenschätzungen der
Planer und Fachplaner war ein erster Vorentwurf. Daher ist die Nachreichung von
Unterlagen, besonders die der Kostengruppe 400, dringend erforderlich.
Aktuell laufen Grundlagenermittlungen
(Brandschutz, Kanalbefahrungen, usw.), um konkretere
Einschätzungen zum Umfang der Baumaßnahme zu erlangen.
Nach aktuellem Stand ist eine Bauzeit von
rund 5 Monaten geplant (Beginn vor den Pfingstferien 2018 und Ende nach den
Sommerferien 2018).
Die detaillierte Planung sowie die
aktualisierten Kosten werden dem Ausschuss für Bau und Verkehr voraussichtlich
in der Sitzung im September 2017 vorgelegt und bei der Regierung nachgereicht.
Herr Wosnik ergänzt, dass der seitens der Schule den Wunsch gibt, die Kantinenfläche zu vergrößern. Der UB 5 hat eine Variante gefunden, die voraussichtlich in den Gesamtkosten exakt gleich ist, die aber 30 Sitzplätze mehr in der Kantine ermöglicht. Dadurch wird auch der Wegfall einer WC-Anlage beschert, die nie gebraucht wird. Er wird dies in der nächsten Sitzung darstellen.
Kreisrat Lieb stellt die Frage nach dem Grund für die Erweiterung der Kantinenfläche.
Herr Wosnik antwortet, dass bei der Generalsanierung der Realschule in Obernburg darauf verzichtet worden sei, der Ganztagsbetreuung eine eigene Möglichkeit für eine Küche zur Verfügung zu stellen. Der Hintergrund sei eine Vereinbarung gewesen, dass die Pächterin der Kantine in der Berufsschule für diese Kinder das Essen mit koche. Die Kinder der Ganztagsbetreuung gehen jetzt auch in die Berufsschule zum Essen.
Die Pächterin, die in der Kantine der Berufsschule arbeite, mehr als erfolgreich sei. Es seien Zählungen durchgeführt worden, wie viele Essen sie ausgebe. Es würden nahezu 250 bis 300 Portionen ausgegeben. Daher benötige man die Mehrfläche.
Die bestehende Küche als solche sei sehr klein. Sie entspreche in keinster Weise mehr aktuellen Vorschriften.
Landrat Scherf findet es sehr positiv, dass das Schulessen so angenommen werde.