Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Umbau und Erweiterung der Mensa an der Staatl. Berufsschule Obernburg; Information über den FAG-Antrag

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2017   BAUV/004/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik trägt vor, dass in der öffentlichen Sitzung des Kreistages Miltenberg am 19.12.2016 der Kreistag unter Tagesordnungspunkt 11 bereits detailliert über die geplante Durchführung der Maßnahme sowie die FAG-Antragstellung informiert wurde und dieser sowie der Übertragung der weiteren Befassung an den Ausschuss für Bau und Verkehr einstimmig zugestimmt hat.

 

Um eine Finanzierung der Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken in den Jahren 2018ff. zu ermöglichen, wurde der FAG-Antrag im November 2016 eingereicht und ein formloser Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Die Kostenschätzung, die mit dem FAG-Antrag eingereicht wurde, beläuft sich auf rund 1,132 Mio. Euro brutto inklusive Nebenkosten und pauschaler Baupreissteigung von 2014 zum Stand November 2016.

 

Mit Schreiben vom 21.06.2017 hat die Regierung von Unterfranken die fachtechnische Prüfung bestätigt, jedoch auch mitgeteilt, dass die fachlichen Prüfungen noch nicht in allen Bereichen abgeschlossen werden konnten.

 

Folgende wesentlichen Punkte stellen sich aus Sicht der Regierung derzeit dar:

·         Die Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung der Mensa ist der 1. Bauabschnitt der geplanten umfassenden Generalsanierung, für die jedoch noch kein schlüssiges Gesamtsanierungskonzept vorliegt. Das Raumprogramm der Berufsschule wurde bisher nur aus der aktuellen Bestandsituation entwickelt. Danach sind im Bestand derzeit 210m² als förderfähige Nutzfläche (NF 1-6) vorhanden. Nach der vorliegenden Planung ergibt sich für die Mensa eine grundsätzlich förderfähige Nutzfläche von 266,79 m²

·         Unter dem Aspekt, dass es sich bei der Generalsanierung der Mensa um einen abgeschlossenen Bauabschnitt handelt, ist davon auszugehen, dass für diesen vorgezogenen Bauabschnitt kein VgV-Verfahren notwendig ist

·         Es ist allerdings davon auszugehen, dass für die nächsten Bauabschnitte ein VgV-Verfahren durchgeführt werden muss!


Planung

·         Es wird davon ausgegangen, dass die Planung der Kantine innerhalb des Gesamtkonzepts an der funktional richtigen Stelle ist.

·         Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor und muss nachgereicht werden. Sie bildet die Grundlage zur Förderfähigkeit der Maßnahme. Kosten, die sich aus Auflagen der Baugenehmigung ergeben, sind zeitnah nach zu melden.

·         Der Brandschutznachweis muss nachgereicht werden. Auf die Barrierefreiheit wird ausdrücklich hingewiesen.

·         Es wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Planung dem pädagogischen Konzept der Schule entspricht.

 

Flächen und Kosten

·         Bezogen auf das Kosten- und Flächenblatt werden für die Kantine 315,45 m² NGF bzw. 266,79 m² HNF (NF 1-6) geplant. Mit dem Kostenrichtwert (KRW) von 3.957 €/m² würden sich die max. förderfähigen Sanierungs- und Umbaukosten (Neubauwert) in Höhe von 1.055.688 € als noch realistisch darstellen

·         Als zuwendungsfähige Baukosten (KG 400 unter Vorbehalt) wurden 969.414 € festgestellt (ca. 92% von 1.055.688 €)

·         Zur Prüfung der KG 400 fehlen wesentliche Unterlagen, die für eine Prüfung notwendig sind.

·         Zum Thema Kostensicherheit wird vorsorglich auf die FA-ZR Nr.7.3 (Nachförderung von Mehrkosten) hingewiesen

 

Die von der Regierung benannten Punkte sind nachvollziehbar. Um den Förderantrag noch in 2016 einreichen zu können, war es notwendig, die bisherige Planung aus 2014 mit der entsprechenden Kostenschätzung zu verwenden.

Grundlage für die Kostenschätzungen der Planer und Fachplaner war ein erster Vorentwurf. Daher ist die Nachreichung von Unterlagen, besonders die der Kostengruppe 400, dringend erforderlich.

Aktuell laufen Grundlagenermittlungen (Brandschutz, Kanalbefahrungen, usw.), um konkretere Einschätzungen zum Umfang der Baumaßnahme zu erlangen.

Nach aktuellem Stand ist eine Bauzeit von rund 5 Monaten geplant (Beginn vor den Pfingstferien 2018 und Ende nach den Sommerferien 2018).

Die detaillierte Planung sowie die aktualisierten Kosten werden dem Ausschuss für Bau und Verkehr voraussichtlich in der Sitzung im September 2017 vorgelegt und bei der Regierung nachgereicht.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass der seitens der Schule den Wunsch gibt, die Kantinenfläche zu vergrößern. Der UB 5 hat eine Variante gefunden, die voraussichtlich in den Gesamtkosten exakt gleich ist, die aber 30 Sitzplätze mehr in der Kantine ermöglicht. Dadurch wird auch der Wegfall einer WC-Anlage beschert, die nie gebraucht wird. Er wird dies in der nächsten Sitzung darstellen.

 

Kreisrat Lieb stellt die Frage nach dem Grund für die Erweiterung der Kantinenfläche.

 

Herr Wosnik antwortet, dass bei der Generalsanierung der Realschule in Obernburg darauf verzichtet worden sei, der Ganztagsbetreuung eine eigene Möglichkeit für eine Küche zur Verfügung zu stellen. Der Hintergrund sei eine Vereinbarung gewesen, dass die Pächterin der Kantine in der Berufsschule für diese Kinder das Essen mit koche. Die Kinder der Ganztagsbetreuung gehen jetzt auch in die Berufsschule zum Essen.

Die Pächterin, die in der Kantine der Berufsschule arbeite, mehr als erfolgreich sei. Es seien Zählungen durchgeführt worden, wie viele Essen sie ausgebe. Es würden nahezu 250 bis 300 Portionen ausgegeben. Daher benötige man die Mehrfläche.

Die bestehende Küche als solche sei sehr klein. Sie entspreche in keinster Weise mehr aktuellen Vorschriften.

 

Landrat Scherf findet es sehr positiv, dass das Schulessen so angenommen werde.

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