Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Verleihung Agenda 21-Preis 2017; Beratung und Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.07.2017   ENU/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

dass die Verleihung des Agenda 21-Preises ab dem Jahre 2017 wieder in einem zweijährigen Rhythmus erfolgen soll; in diesem Jahr im Themenbereich „Nachhaltiger Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen“.


Herr Pache, Leiter Abt. 4 Umweltschutz, trägt vor, dass der Agenda-Preis aus dem ehemaligen Umweltpreis hervorgegangen ist. Er wurde ab 2006 alle zwei Jahre vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 € dotiert, die Summe kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Erhalten können den Preis Einzelpersonen, Verbände, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen, die die nachhaltige Entwicklung des Landkreises fördern.

 

Durch den Agenda 21-Preis wurde der ehemalige Themenbereich gegenüber einem Umweltpreis erweitert. Das Agenda-Programm umfasst neben Ökologie auch Ökonomie, Kultur und Soziales. Durch den Agenda-Preis sollten umfassende Anreize für nachhaltige Projekte geschaffen werden. Seit 2014 wurde die Verleihung des Agenda 21-Preises jedoch nach Beschluss des Umweltausschusses ausgesetzt, da bereits im Jahre 2012 ein nachlassendes Interesse (nur 4 Vorschläge) festgestellt wurde bzw. keine besonderen herausragenden Bewerbungen vorlagen, und die Abwicklung der Vergabe für die Verwaltung einen gleichzeitig hohen Aufwandes darstellte.

 

Der Agenda 21-Preis im Landkreis Miltenberg soll nun wieder aufgenommen und aufgewertet werden. Durch eine Fokussierung auf aktuelle Themen soll ein inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt werden, um zum einen über einen längeren Zeitverlauf auf die weite Bandbreite des Agenda 21–Preises aufmerksam zu machen und zum anderen durch eine thematische Fokussierung eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

 

Als Themenbereich für den nächsten Agenda 21-Preis werden die Themenbereiche Nachhaltiger Umgang mit Energie und natürliche Ressourcen vorgeschlagen. Dieser Bereich besitzt eine hohe gesellschaftliche und aktuelle Bedeutung der vom Agenda-Programm umfassenden Themen, und steht auch im Landkreis Miltenberg im besonderen Fokus, auch im Hinblick auf die anstehende Evaluierung und Weiterentwicklung des Klimakonzeptes der Region.

 

Für den künftigen Rhythmus des Agenda 21-Preises wird die bisherige Vergabe alle zwei Jahre vorgeschlagen.

 

 

Kreisrat Dotzel findet das neue Format gut und zielführend. Es sei allerdings noch zu klären, wer den Antrag stellen könne.

 

Kreisrat Dr. Fahn unterstützt den Vorschlag und regt an, für jeden Agenda 21-Preis ein neues Thema festzusetzen.

 

Kreisrat Zöller findet die Fokussierung sehr zielführend. Er schlägt vor, für den nächsten Agenda 21-Preis das Thema Trinkwasser herauszugreifen.

 

Landrat Scherf stimmt zu, dass das Thema Trinkwasser von Jahr zu Jahr dringlicher werde. Die Verwaltung werde das Thema für 2019 aufgreifen. Dann könne man im nächsten Jahr noch etwas an der Sensibilität gegenüber diesem Thema zu arbeiten.

 

Kreisrätin Schüßler findet die Wiedereinführung des Agenda 21-Preises begrüßenswert. Es sei wichtig, den Fokus auf ein Thema zu richten. Sie ist auch der Meinung, dass das Format bekanntgemacht werden müsse. Sie möchte wissen, ob das Bewerbungsverfahren sehr aufwändig ist. Weiterhin fragt sie, ob man aus der Vergangenheit lernen könne, da kaum mehr Bewerbungen eingegangen seien.

 

Kreisrat Weber fragt nach der Zeitschiene und der Breite des Preises.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt zu Kreisrätin Schüßler, dass die Palette der Preise sehr groß sei. Deswegen sei es gut und richtig, sich auf ein Thema zu fokussieren.

 

Herr Pache antwortet, dass die Agenda 21-Thematik sehr breit sei. In dieser Vielfalt verliere man sich oft, deswegen habe man sich dazu entschieden, ein spezielles Thema zu nehmen.

Zum Ablauf habe man sich vorgestellt, gezielt die Gemeinden und die Kreisrät*innen anzuschreiben. Darüber hinaus werde der Umweltpreis allgemein bekannt gemacht. Der öffentliche und der private Bereich würden gleichsam angesprochen werden. Einen Vorschlag könne allerdings jeder einbringen.

Nach den Sommerferien werde der Ablauf vorgegeben, bis wann die Bewerbungen eingehen sollen.

Die Anforderungen sollen niederschwellig gehalten werden, damit niemand abgeschreckt werde. Bei Nachfragen könnte man sich dann immer noch Informationen einholen.

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